Steuerliche Behandlung von Projektstudios und ähnlichen
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Steuerliche Behandlung von Projektstudios und ähnlichen
Wollte mal hoeren wer hier die ein-/und ausgaben seines studios ( ob heimstudio oder projektstudio) steuerlich zum abzug bringt und welche Reaktionen des Finanzamts vorliegen, insbesondere wenn es sich um ein studio in der wohnung oder eigenheim handelt?
MAC G4 1x 1.24GHz, Tascam US-122, Logic Pro 6.4.3, PodII, EVENT TR8, M-Audio Radium49, Roland EP2000, Focusrite ISA 220 Session Pack, Fostex 260 Multitracker, AKG Perception 200,
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Du kannst 3 Jahre lang verluste schreiben. Danach, insbesondere beim Homestudio, muss du aufpassen, nicht mit "Liebhaberei" konfrontiert zu werden - mit anderen worten, gewinn machen, Steuer darauf zahlen :(
Letzendlich, da jede personliche Situation anders ist, sollst du qualifizierte hilfe suchen und dein Steuerberater fragen ......
Gruß
Mark
Letzendlich, da jede personliche Situation anders ist, sollst du qualifizierte hilfe suchen und dein Steuerberater fragen ......
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Mac Studio M1 Ultra 128 GB, 14.4, ULN 8, UF8,UC1,C4|Utr, AMT|MBP 16" i9 64GB OS 13.6, 2882|LPX 10.8.1|Audioease, Waves, PSP, Softube, Relab, Ohm, UAD, Snx, Spitfire, NI, SToys, SpSonics, U-he, FbFilt, iZotope, Mldyne, Nuendo, W'lab
Re: Steuerliche Behandlung von Projektstudios und ähnlichen
Würde auch einen Steuerberater empfehlen, zumindest wenn du schon vor dem Steuerbescheid wissen willst, wie die Chancen stehen. Ich weiss vom Hörensagen, dass das Finanzamt bei Arbeitsräumen in der Wohnung in den letzten Jahren sehr pingelig ist. Sobald da z.B. irgendwas privates rumsteht, gilt der Raum als Wohnraum.stringbound1 hat geschrieben:Wollte mal hoeren wer hier die ein-/und ausgaben seines studios ( ob heimstudio oder projektstudio) steuerlich zum abzug bringt und welche Reaktionen des Finanzamts vorliegen, insbesondere wenn es sich um ein studio in der wohnung oder eigenheim handelt?
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Re: Steuerliche Behandlung von Projektstudios und ähnlichen
Genauso isses. Allerdings, ob die so oft Hausbesuch machen, ist mir unklar. Dennoch, angenommen die stehen vor der Haustür, und z. B. Wäsche zum trocknen im Studio steht, wäre es evtl. schwierig .....Brandywein hat geschrieben:Ich weiss vom Hörensagen, dass das Finanzamt bei Arbeitsräumen in der Wohnung in den letzten Jahren sehr pingelig ist. Sobald da z.B. irgendwas privates rumsteht, gilt der Raum als Wohnraum.
Gruß
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erst mal vielen dank fuer die anregungen!!
mich wuerde aber dennoch interessieren, welche persoenlichen erfahrungen ihr gemacht habt.auch wenn ihr einen steuerberater habt z.b.:
- anerkennung der Raumkosten des heimstudios ja oder nein, gerade auch als Musiker und Komponist und nicht nur als Studiobetreiber?
- wortlaute der begrundung im falle der ablehnung ggf, mit verweisen auf urteile,
- vollen oder teilweisen Abzug der Anteiligen Raumkosten.
- wer hat denn schon laenger als 3 jahre verluste angemeldet und wie war die tatsaechliche reaktion des FA?
nun gibt euch schon mal nen ruck und schaut in die bescheide
mich wuerde aber dennoch interessieren, welche persoenlichen erfahrungen ihr gemacht habt.auch wenn ihr einen steuerberater habt z.b.:
- anerkennung der Raumkosten des heimstudios ja oder nein, gerade auch als Musiker und Komponist und nicht nur als Studiobetreiber?
- wortlaute der begrundung im falle der ablehnung ggf, mit verweisen auf urteile,
- vollen oder teilweisen Abzug der Anteiligen Raumkosten.
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Ich hab mehr als drei Jahre Verluste gemacht :?
Gab keinen Ärger.
Ich glaube aber auch das es sehr vom Finanzamts Bearbeiter abhängt, ist eher willkürlich würde ich sagen.
Steuerberatung ist immer gut, da schliesse ich mich an.
Wenn Du Deine Sachen von Steuerberatern abgeben lässt erscheint es dem Finanzamt auch seriöser, schliesslich bist Du bereit dafür extra Geld auszugeben.
Wichtig für das Finanzamt ist das Du eine sogenannte "Gewinn Absicht" hast.
Gab keinen Ärger.
Ich glaube aber auch das es sehr vom Finanzamts Bearbeiter abhängt, ist eher willkürlich würde ich sagen.
Steuerberatung ist immer gut, da schliesse ich mich an.
Wenn Du Deine Sachen von Steuerberatern abgeben lässt erscheint es dem Finanzamt auch seriöser, schliesslich bist Du bereit dafür extra Geld auszugeben.
Wichtig für das Finanzamt ist das Du eine sogenannte "Gewinn Absicht" hast.
5.5.1/ Pro 8, Logic Control + 2XTs, AMD 3400+,Toshiba Satellite Notebook, Powerbook 17" 1,3GHz, 2x Powercore, 2x UAD-1, RME Hammerfall DSP, FL Producer 8, Sequoia 10, Cubase 4, Final Cut Studio...
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Du bist ja in erster Linie nicht gewerblich sondern freiberuflich oder?
Mach mit deinem Laden Umsatz und Du kannst einen "Arbeitsraum" (in dem nix anderes als Arbeiten möglich ist) als Betriebsausgabe absetzen. Das passiert in der Regel qm- anteilig: 100 qm Wohnung/ 30 qm Studio macht 30% der Miete + Nebenkosten die den Gewinn mindern.
Als Freiberufler erledigst Du "Kreative" Arbeiten und Auftragsarbeiten wie Filmmusik & -vertonung (Geräusche/Sounddesign) oder auch Musikkomposition an sich.
Sogar Sprachaufnahmen gehen noch. Reine Technikjobs wie Formatwandlungen (von Platte auf CD usw.....) sollten nicht überhand nehmen weils sonst gewerblich wird und Du Gewerbesteuer zahlen müsstest.
Ansonsten machst Du eine Einnahme-Überschuß-Aufstellung sprich:
für Heinz E. Song komponiert = 10.000 €
Raumkosten übers Jahr 20.000 € (davon 30% = 6000€).....
macht kumuliert 4000 € gewinn
macht zu versteuerndes Einkommen 4000 €
mit Geräten wirds komplizierter wegen der Abschreibungsbestimmungen so kannst Du z.b. ein Gerät das Du für 6000 € gekauft hast nur über 3-5 Jahre (also 2000 €/Jahr bei 3 Jahren oder 1200 €/ Jahr bei 5- Jähriger Abschreibung) absetzen.
Das war´s mal im Groben.
Den anderen muß ich mich anschließen weils fürs Kleingedruckte tatsächlich nur ein Steuerberater bringt.
ach ja : nicht zu vergessen die "Wehrmachsteuer" von derzeit 16 %
Mach mit deinem Laden Umsatz und Du kannst einen "Arbeitsraum" (in dem nix anderes als Arbeiten möglich ist) als Betriebsausgabe absetzen. Das passiert in der Regel qm- anteilig: 100 qm Wohnung/ 30 qm Studio macht 30% der Miete + Nebenkosten die den Gewinn mindern.
Als Freiberufler erledigst Du "Kreative" Arbeiten und Auftragsarbeiten wie Filmmusik & -vertonung (Geräusche/Sounddesign) oder auch Musikkomposition an sich.
Sogar Sprachaufnahmen gehen noch. Reine Technikjobs wie Formatwandlungen (von Platte auf CD usw.....) sollten nicht überhand nehmen weils sonst gewerblich wird und Du Gewerbesteuer zahlen müsstest.
Ansonsten machst Du eine Einnahme-Überschuß-Aufstellung sprich:
für Heinz E. Song komponiert = 10.000 €
Raumkosten übers Jahr 20.000 € (davon 30% = 6000€).....
macht kumuliert 4000 € gewinn
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mit Geräten wirds komplizierter wegen der Abschreibungsbestimmungen so kannst Du z.b. ein Gerät das Du für 6000 € gekauft hast nur über 3-5 Jahre (also 2000 €/Jahr bei 3 Jahren oder 1200 €/ Jahr bei 5- Jähriger Abschreibung) absetzen.
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hier herrscht permanenter Aufnahmezustand
http://www.toersiep.com
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Ja, erstmal vielen Dank.Ich wollte nochmal klarstellen, dass ich jahrelang in einem Steuerbuero gearbeitet habe und mir die Problematik nicht fremd ist.
Ich wollte ja nur wissen, welche Erfahrungen/ Probleme (Bescheide, Begruendungen und im Rechtsbehelfverfahren: Einsprueche und Einspruchsentscheidungen) ihr so gemacht habt?
Ich wollte ja nur wissen, welche Erfahrungen/ Probleme (Bescheide, Begruendungen und im Rechtsbehelfverfahren: Einsprueche und Einspruchsentscheidungen) ihr so gemacht habt?
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> aber nur wenn du über den freibetrag hinaus verdienst.. ansonsten darfst die vorsteuer einbehalten..
> aber nur wenn du über den freibetrag hinaus verdienst.. ansonsten darfst die vorsteuer einbehalten..
apfel mit 1,25 doppelkernen, 1,5 GB hubraum, mies klingende audiosoftware 6.4.1, 2xmotu 2408mk1, logic control, amt8, unitor 8, virus b, snovaIIXX, pulse, micro q,Tannoy monitore.....backup G4 867DP
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