Urheberrecht für einen Text der jetzt im Kino erscheint

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dsseller
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Urheberrecht für einen Text der jetzt im Kino erscheint

Beitrag von dsseller »

Guten Tag,
meine Frage ich habe einen Text geschrieben. Der Regisseur hat diesen Text nun genommen und im Vorspann eingebunden und mit Musik untermalt. Dieser Film soll 2006 in den Kinos und auf DVD erscheinen. Ich bin damit aber nicht einverstanden. Ich möchte wenn dann gerne davon profitieren.

Was kann ich tun?
bmc desgin
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Beitrag von bmc desgin »

rechtsanwalt und beweise, dass der text von dir ist - hier kannst du u.a. eine auftragsbestätigung des regisseurs nehmen...

allerdings hättes du ihm das auch sagen können, dass im falle welcher du hier noch neben den urheberrechten auch nutzungsrechte gelten machen wirst...

solltest du im praktikum, auf arbeit etc. sein, dann solltest du dir unbedingt die klauseln deines vertrages durchlesen, ob die nutzungsrechte nicht an die firma übergehen...



cheers
:D
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dsseller
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Urheberrecht

Beitrag von dsseller »

Herzlichen Dank für Deine Antwort. Ich bin weder dort angestellt, noch im Praktikum noch sonst etwas....

Wie beweise ich das ein Text von mir ist?
bmc desgin
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Beitrag von bmc desgin »

wenn du eine autragsbestätigung hast, kannst den ja als beweis anführen - du solltest dich unbedingt mal mit einem rechtsanwalt hinsetzen und das bequatschen...



cheers
:D
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r.staettler
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Beitrag von r.staettler »

die frage ist eher.. weiss noch irgendwer ausser dir, dass der text von dir ist..?
dsseller
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Danke :-)

Beitrag von dsseller »

Ich habe keine Auftragsbestätigung. Aber es wissen noch andere dass der Text von mir ist. Ich hoffe nur, dass die das dann auch noch wissen wenn sie gefragt werden, weil der eine der das weiss hat die Songmusik dazugemacht und hat natürlich auch Interesse daran, dass nicht alles nochmals neu aufgenommen werden muss, falls der Regisseur mir nichts berappen will.... oder so
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SFriedrich
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Beitrag von SFriedrich »

Hi dsseller!

zunächst einmal wurden ja schon grundlegende Tips gegeben.
Denen möchte ich vielleicht etwas (aus eigenen Erfahrungen) hinzufügen:
Ich würde zunächst einmal emotional den Ball ganz flach halten.
D.h. zunächst einmal ganz freundlich bleiben u. einfach darauf hinweisen, daß es noch keine Vereinbarung wegen Textbenutzung gibt.
Evtl. kommt ihr so zu einer Verhandlungsbasis u. das ist in der Regel für beide Seiten das angenehmste (man will ja grundsätzlich einen guten Job machen u. nicht herumstreiten).

Wenn du gleich im ersten Satz einen Anwalt o. so erwähnst, dürfte in der Regel der Kontakt zu den involvierten Personen in Zukunft rein theoretischer Natur sein, denn niemand mag mit Leuten arbeiten, die einem mit dem Anwalt drohen.

Wenn die freundliche Variante nicht fruchtet bzw. du siehst, daß man dich über den Tisch ziehen will, mußt du die Gangart natürlich den Umständen anpassen.

Aber zunächst einmal würde ich bei einer freundlichen Gesprächsbasis bleiben!


Grüße u. viel Glück:
Sigi
"Man muß sehr viel von einer Sache verstehen, um begreifen zu können, daß man von dieser Sache eigentlich doch kaum was versteht."
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