Frage zur rechtlichen Seite von Remixes

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musicmac
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Frage zur rechtlichen Seite von Remixes

Beitrag von musicmac »

Hallo Leute,

ich habe von CD einen a capella part rauskopiert und neue Musik drumrum gebastelt.

Kann mir jemand sicher sagen, ob ich auch dann eine Genehmigung benötige, wenn ich das Stück zum freien download / streaming anbiete (SoundCloud) ? - also KEIN Geld damit machen will...?

Nach dem, was ich bisher weiß, bin ich der Meinung, dass JA.

Habe dann mal SC durchsucht und zigfach Stücke gefunden, wo etliche tracks mit Originalstimmen zu finden sind. Zwei Artists habe ich mal angefunkt, die behaupteten steif und fest, dass sie keine Genehmigung benötigen, solange sie das kostenfrei machen.
Ich hoffe, die haben recht ;-)))

Wer weiß dazu Genaueres?

Thanxallot

musicmac
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Tim
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Re: Frage zur rechtlichen Seite von Remixes

Beitrag von Tim »

Du brauchst die Freigabe des Urhebers, Label oder Verlag.
Je nach dem wer die Rechte hält.

Wäre doch doch der Traum jedes Musikers der seine Musik verkaufen möchte, wenn andere seinen Song wenn auch in veränderter Form verschenken.
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teloy
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Re: Frage zur rechtlichen Seite von Remixes

Beitrag von teloy »

....also...nein....darfst du definitiv nicht...

solange du damit nachweislich kein geld verdienst, ist lediglich die chance sehr gering das du dafür zur rechenschaft gezogen wirst...

Täglich erscheinen digi releases und sogar whitelabel vinyls die urheberechtlich nicht koscher sind...

Versteck dich hinter einem pseudonym und verweise freundlicherweise immer auf das orginal um auch deren ruhm zu mehren....
Dann kann man es als promoteil durchgehen lassen....

Aber rechtliche sicherheit hast du ausschließlich nur mit einem clearing...wenns also um was geht und du wirklich auf nummer sicher gehen willst, musst du den rechteinhaber auch fragen...
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Re: Frage zur rechtlichen Seite von Remixes

Beitrag von musicmac »

Klare Worte...

Läuft also auf die Frage hinaus, ob ich das Risiko eingehen will.

Sind zufällig Präzedenzfälle und deren Strafmaß bekannt?

Reizt mich nämlich schon, der RMX ist saugeil geworden, sagen die "Anderen" ;-)

Egal, danke erstma

musicmac
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Re: Frage zur rechtlichen Seite von Remixes

Beitrag von musicmac »

Many Thanks, man ;-)))))
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teloy
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Re: Frage zur rechtlichen Seite von Remixes

Beitrag von teloy »

...du willst das ding lediglich in soundcloud abstellen?

Und das ding ist so gut?

Na dann, sei ein fan, verweise auf das orginal und stell es rein...

Um was handelt es sich denn?
Wenn man weiß wer dahinter steht, kann man auch ein bißchen einschätzen ob da wirklich was kommen könnte...
Und auch wenn es rechtlich klar ist, wirklich eng wird es erst wenn du geld einnimmst....wenn es nach fan riecht, passiert eigendlich nie etwas....
Soundcloud reicht die verantwortung in jedem fall an dich durch....und sind somit eh raus mit ihren agbs....
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XYZ

Re: Frage zur rechtlichen Seite von Remixes

Beitrag von XYZ »

Gerade aktuelle Rechtsprechung stand im Virtous Heft von der Gema.
Es ist eingeschränkt gestattet wenn der Musiker nicht in der Lage ist den Sound selbst zu erstellen.
Aber beweise im Ernstfall das Gegenteil, das wird schwer sein.

Es bleibt eine Grauzone, und ja ein Urheber könnte sich darüber beschweren.
Deshalb muss vorher ein Clearing stattfinden.
Die meisten Labels sind von so was nicht begeistert.

Soundcloud dürfte auch nicht davon begeistert sein, denn es steht groß und briet auf deren Seite das Du der Rechte Inhaber sein musst.

Für deinen privaten Spaß kannst Du aber machen was Du willst.
Nur veröffentlichen dürfte Ärger bringen, nicht nur Schadenersatz auch Unterlassungsklage ist üblich.
So weit ich mich erinnere durfte das Label eines berühmten deutschen Rappers, vor nicht all zu langer Zeit, etliche CDs den Berliner Müllwerken übergeben, da dreist Melodien geklaut wurden, also nicht nur Samples verwendet wurden sondern ein komplettes Werk geklaut wurde.

Bei Samples- Ich persönlich finde es blöd weil ja oft was komplett neues entsteht.
So sind Samples ja eigentlich nur ein Medium, wie ein Klavier oder eine Gitarre, um etwas zu Komponieren was vorher so nicht da war.
Hört man sich an was die Berliner Jazza-Nova einstmals aus Samples komponiert haben,- entstehen Interessante und auch oft komplexe Musikstücke.

Aber wie oben erwähnt die Rechtslage bleibt, zumindest für mich als Musiker, in dem Bereich unklar.
Mann kanns dem Gesetzgeber auch nicht verübeln.
Das deutsche Urheberecht ist alles andere als eine einfacher Sachverhalt.
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Re: Frage zur rechtlichen Seite von Remixes

Beitrag von Liedschatten »

Am besten die Finger davon lassen und wie alle Vorgänger schon vorgeschlagen, ein Clearing anstreben. Ansonsten einfach nur auf Deiner Festplatte archivieren und Freunden zeigen.
Ich muss sagen, dass ich auch ziemlich gepisst wäre, wenn jemand ungefragt, und wenn es nur ein Beat ist, meine aufwendig aufgenommenen Spuren nutzen würde.
Nach dem Fragen ist dann einfach vieles möglich. Ist doch einfach anständiger oder?;)
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