so rechtliches, aber spannendes....

Instrumente/ Instrumentenkunde, Arrangement/Songwriting, Musik Wissenschaft & Geschichte

Moderatoren: hugoderwolf, Mods

Antworten
Benutzeravatar
Schräs
Tripel-As
Beiträge: 183
Registriert: 21 Aug 2008 - 8:36

so rechtliches, aber spannendes....

Beitrag von Schräs »

....als frage habe ich mal so spontan, weil ich es nicht weiss natürlich ;-)

1: zahlt spotify einem "must have"-künstler, der total angesagt ist, eigentlich geld; damit dieser in portfolio von spotify ist? oder hat dieser künstler nur einnahmen wenn sein track auch gestreamt wird?
ich rede hier von der top-list des pop-genres, so grössen wie rihanna und guetta und konsorten....wie sieht das aus? doprt oben, wo die kuft dünn ist ;-)

2. ab welchem zeitpunkt ist mein werk geschützt? solange es noch halbfertig auf meiner harddisc rumliegt eher nicht, oder? also erst ab werksanmeldung bei der gema/suisa, oder?
ich weiss einfach, das ich, sobald ich etwas musikalisches entwerfe, ich das werk durch die SUISA geschützt habe, OHNE AUSNAHME. einzelne werke lassen sich seit ein paar jahren nicht mehr ausklammern.
angenommen ich arbeite im web mit musikern, und gebe im progress des schaffens das werk raus; und es wird dann (rein hypothetisch...) von jemand anderem schneller fertiggestellt und ein hit.....dann habe ich ja noch nichts dagegen in der hand, solange es work in progress ist, right?

danke für feedback
lg schräs
iMac Retina 5K, 27 Zoll, Ende 2014m 3.5 GHz Intel Core i5 mit 10.10.5 /LogicX /Final Cut X
Geheimagent
Stamm User
Beiträge: 4372
Registriert: 27 Apr 2005 - 10:31
Logic Version: 14

Re: so rechtliches, aber spannendes....

Beitrag von Geheimagent »

Dein Werk wird nicht durch die GEMA/SUISA geschützt, sondern die sorgen nur für die Einnahmen also Verwaltung.
Geschützt ist Dein Werk nur durch Nachweise, die bei Gericht belegt werden können.
Benutzeravatar
Tim
Site Admin
Beiträge: 7905
Registriert: 15 Mai 2002 - 12:55
Logic Version: 10
Wohnort: Darmstadt / Erzhausen
Kontaktdaten:

Re: so rechtliches, aber spannendes....

Beitrag von Tim »

Warum sollte Spotify die Top Künstler bezahlen?

Die Künstler wären ja blöd auf die Einnahmen der Streamingportale zu verzichten.
Die Verkäufe gehen ja immer mehr in den Keller.
• iMac i5 (2020) • 40 GB RAM • SSD • Logic Pro X • UA Apollo • MacBook Air • M1 • 16 GB RAM
HeiMedia
Benutzeravatar
teloy
Mega User
Beiträge: 5611
Registriert: 08 Jan 2007 - 13:26
Logic Version: 0
Wohnort: berlin
Kontaktdaten:

Re: so rechtliches, aber spannendes....

Beitrag von teloy »

...oops, viel halbwissen hier....

zum urheberrecht....per gesetzt ist dein werk urheberrechtlich geschützt....was dein urheberrecht tatsächlich ist und was nicht, kannst du als musiker zwar notariell untermauern, aber tatsächlich schützt lediglich schon eine offizielle werksanmeldung bei einer der verwertungsgesellschaften ala gema und co vor etwaigem missbrauch deines geistigen eigentums (wobei dieser begriff ein grundsätzlich disskussions würdiger und bedürftiger punkt ist)....

neue songs gibt es nicht.....alles schon mal dagewesen...ideen liegen in der luft...man muss seine antennen darauf einstellen.....ideenklau bleibt aber immer ein thema....
ein song, ein track, eine nummer, ein werk besteht immer aus vielen kleinen ideen in sachen sounddesign, harmonie aufbau und progression und text und dessen phrasierung und melodieführung entlang der grund akkorde.....insofern....die wahrscheinlichkeit komplett von jemandem gemockt zu werden, geht gegen null...
ausser jemand besitzt die frechheit wirklich obviously copy and paste zu betreiben....dem kannst du nur mit klarem leistungsschutzrecht und eben einer werksanmeldung vorbeugen...oder besser zuvorkommen....

und zum leidigen thema der streaming farmen....
wirkliches geld ist da nicht zu verdienen....allgemein ist der monitäre reinerlös eines vermeintlichen nr one hits heutzutage ein feuchter pups verglichen mit dem was einst damit zu holen war...on demand streaming und constant availebility machte es möglich....
und nur sehr, sehr wenige können es sich erlauben dort nicht stattzufinden...!!!

und nein, streamingfarmen geniessen dahingehend eine marktmacht, die es selbst den letzten grossen musikverlegern / majors mehr oder weniger unmöglich macht, dagegen aufzubegehren, geschweige denn, sich dafür vorab entlohnen zu lassen....viel eher sieht es mittlerweile so aus, das sich ebensolche grossverleger zu streamingdiensten vereinigen oder gar einen alleingang wagen......
und spotify ist der einzige globalplayer in dieser hinsicht, der dieser tage auf eigenen füssen stehen kann...zumindest jetzt noch....

und sei dir bitte darüber bewusst, das nur ganz ganz wenige "grosse" acts gross und unabhängig genug sind, wirklich frei von einem hinter ihnen stehenden medienkonzern sind, um auch wahrlich ihre eigenen entscheidungen treffen zu können....

aber butter bei die fische....letztlich will doch jeder musicact, von klitzeklein bis radiomainstream, nur eins.....aufmerksamkeit!...
was nichts anderes heisst als...GEHÖRT WERDEN!!!
und das geht dieser tage nur noch in halbwegs nennenswertem stil, wenn man auf streamingfarmen auch auffindbar ist......

geld wird heute mit einer marke verdient....und ohne diverse multiplikatoren, keine marke....

lediglich real content essence macht den unterschied....egal wie hohl das mittlerweile daher kommen mag....
das blatt papier auf dem du einen song/ ein werk notiert hast, ist trotz allem marken/image/softpower background immer noch echtes geld wert......
selbst in einer welt in der mittlerweile über 70% aller vermeintlichen radio hits von den lediglich selben ZWEI!!! personen geschrieben werden....völlig egal welche berühmte fresse das gerade singen mag....
der eine ist schwede, der andere amerikaner....

das spotify ein schwedisches, börsennotiertes unternehmen ist, deren shareholder zumeist amerikanische hedgefonds sind, es keine zufälle gibt und jedwede diversifizierung wie alles andere auf dieser, sich auch morgen noch drehenden welt, fluch und segen zugleich sind....äh, führt jetzt zu weit....
...SHARE MUSIC FROM HAND TO HAND AND EAR TO EAR...
....coincidence is code.....RAW RUMBLE CODE.
Geheimagent
Stamm User
Beiträge: 4372
Registriert: 27 Apr 2005 - 10:31
Logic Version: 14

Re: so rechtliches, aber spannendes....

Beitrag von Geheimagent »

teloy hat geschrieben: 04 Aug 2018 - 13:24 ...oops, viel halbwissen hier....

zum urheberrecht....per gesetzt ist dein werk urheberrechtlich geschützt....was dein urheberrecht tatsächlich ist und was nicht, kannst du als musiker zwar notariell untermauern, aber tatsächlich schützt lediglich schon eine offizielle werksanmeldung bei einer der verwertungsgesellschaften ala gema und co vor etwaigem missbrauch deines geistigen eigentums (wobei dieser begriff ein grundsätzlich disskussions würdiger und bedürftiger punkt ist)....
Das mit den Verwertungsgesellschaften stimmt so nicht, die Anmeldung Deines Werkes bei der GEMA erfolgt über ein Formula, und das ist kein Nachweis. Die GEMA weist auch deutlichst darauf hin, dass eine Anmeldung des Werkes kein Schutz des Urheberrechtes ist, das ist ein allgemeiner Irrglaube.

Es ist ja auch durchaus möglich, dass jemand der sein Werk nicht bei der GEMA angemeldet hat, gegen jemanden klagt der ihm sein Werk gestohlen hat, und das Gestohlene
bei der GEMA angemeldet ist, und durch entsprechende Nachweise kann der Kläger recht kriegen.

Wäre ein Werk durch eine Verwertungsgesellschaft urheberrechtlich geschützt, dann hätte derjenige der als erstes das Stück anmeldet die Rechte unwideruflich an dem Stück.

Sinn der Verwerungsgeseelschaften mein Beitrag s.o.
Benutzeravatar
teloy
Mega User
Beiträge: 5611
Registriert: 08 Jan 2007 - 13:26
Logic Version: 0
Wohnort: berlin
Kontaktdaten:

Re: so rechtliches, aber spannendes....

Beitrag von teloy »

...na ja, beim geheimdienst nimmts man's halt gern ganz genau, und da hilft dann ja immer noch die gute alte, analoge variante mit einer aufnahme des betreffenden werks einfach per einschreiben an sich selbst zu schicken und das dann so versiegelt und unberührt in den eigenen schreibtisch zu legen, auf das, wenn denn der tag denn doch mal kommen sollte, das jemand böses einem die eigenen urheberrechte streitig machen möchte, auf diese weise schlicht und klar nachweisen kann, das man früher dran war, ganz im sinne von wer hat's erfunden, indem man dann eben diesen umschlag notariell beglaubigt öffnen lässt.....poststempel datum zählt, stimmt schon....aber wie gesagt, bis es soweit kommen muss, muss schon sehr, sehr viel passieren....
schliesslich reden wir hier von zu veröffentlichdem material....und veröffentlichen war niemals einfacher zu haben als dieser tage....da reicht ja schon ein blöder soundcloud upload mit entsprechender kennzeichnung....

und nach fast dreissig jahren backkatalog auftürmen bei der gema und einer endlosen reihe von werksanmeldenummern, ob nun allein geschrieben oder auch mit diversen co autoren, mit grossen wie kleinen verlagen, sowie auch ganz in eigenregie, kann ich jedoch versichern, das dergleichen notwendigkeit niemals vorgekommen ist und ich immer gutes geld von der guten alten tante gema für jedwede noch so klitzekleine wie auch übergrosse öffentliche nutzung meiner werke bekommen habe...ein eigener verlag macht dann den deckel noch endgültig zu und urheberrecht bleibt nunmal urheberrecht in jedwedem gesetzlich geschütztem sinne....so, what's the fuzz here...?
aber gut, ich habe keine ahnung ob das in diesen globalen zeiten auch für länder ohne verwertungsgesellschaften und urheberrecht gilt....im land der vereint werkelnden copy cats of china ist das konzept von geistigem eigentum ja komplett für die katz....kennen die gar nicht....stimmt schon...aber da hilft dann eh nix mehr....nichtmal eine eine ganze latte von rechtsanwälten...
aber wer schlicht bleiben will und dafür nichts offizielleres bemühen möchte und dennoch ganz auf nummer sicher gehen muss....eintüten, an sich selbst schicken, ungeöffnet lassen....poststempel sollte quer über die öffnungs lasche gehen.....
...SHARE MUSIC FROM HAND TO HAND AND EAR TO EAR...
....coincidence is code.....RAW RUMBLE CODE.
Geheimagent
Stamm User
Beiträge: 4372
Registriert: 27 Apr 2005 - 10:31
Logic Version: 14

Re: so rechtliches, aber spannendes....

Beitrag von Geheimagent »

teloy hat geschrieben: 05 Aug 2018 - 10:38 aber wer schlicht bleiben will und dafür nichts offizielleres bemühen möchte und dennoch ganz auf nummer sicher gehen muss....eintüten, an sich selbst schicken, ungeöffnet lassen....poststempel sollte quer über die öffnungs lasche gehen.....
Da musst Du dann die Marke auch dort hinkleben, die Idee ist in jedem Fall gut, mit der Lasche, kommt dem königlichen Siegel gleich.
Benutzeravatar
teloy
Mega User
Beiträge: 5611
Registriert: 08 Jan 2007 - 13:26
Logic Version: 0
Wohnort: berlin
Kontaktdaten:

Re: so rechtliches, aber spannendes....

Beitrag von teloy »

...hab ich mir doch gedacht, das zumindest die variante dem alten geheimdienst gut gefallen dürfte.... (hallo
...SHARE MUSIC FROM HAND TO HAND AND EAR TO EAR...
....coincidence is code.....RAW RUMBLE CODE.
Antworten