rechtliche frage: geld zurück nach x-maliger reparatur?
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rechtliche frage: geld zurück nach x-maliger reparatur?
mir hat jemand gesagt (und mittlerweile hab ichs auch im internet gefunden) das man nach 2 maliger reparatur(oder mehr). sein geld zurückverlangen kann. leider sind die seiten die ich im netz gefunden hab irgendwelche "hausfrauenzeitschriften"(freizeitrevue,...) darauf möchte ich mich ungern im geschäft berufen. gibts irgendwo was "seriöses" oder kann mir je,mand sagen wie das alles genau ist.
mein problem:
mein usb-stick wurde schon mehrfach eingeschickt lief dann teilweise ne woche und ging dann wieder nicht richtig. hauptsächlich wird er nicht am mac erkannt(in extremfällen auch am pc). das geschäft in dem ich ihn gekauft hab besteht allerdings immer darauf ihn einzusenden. dararn hab ich nun überhaupt kein interesse mehr weil ich dann mehrere wochen drauf verzichten muss und am ende funktionierts doch wieder nicht. deswegen möchte ich gern mein geld zurückverlangen.
würde mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen kann. danke.
grusS ANdreas
mein problem:
mein usb-stick wurde schon mehrfach eingeschickt lief dann teilweise ne woche und ging dann wieder nicht richtig. hauptsächlich wird er nicht am mac erkannt(in extremfällen auch am pc). das geschäft in dem ich ihn gekauft hab besteht allerdings immer darauf ihn einzusenden. dararn hab ich nun überhaupt kein interesse mehr weil ich dann mehrere wochen drauf verzichten muss und am ende funktionierts doch wieder nicht. deswegen möchte ich gern mein geld zurückverlangen.
würde mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen kann. danke.
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Es geht um's Kaufvertragsrecht.
Infos darüber sind z. B. hier
http://www.ra-kotz.de/kaufvertrag.htm
zu finden.
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danke euch erstmal für die links. werd mir die mal durchlesen. auch wenn ich folgende frage bestimmt beim durchlesen selbst beantworten kann:
gilt das innerhalb der garantiezeit? (hätte ich evtl. dazu sagen sollen). hab das ding jetzt knapp über ein jahr. und im laufe dieser zeit wurde es mehrmals eingeschickt.
grusS ANdreas
gilt das innerhalb der garantiezeit? (hätte ich evtl. dazu sagen sollen). hab das ding jetzt knapp über ein jahr. und im laufe dieser zeit wurde es mehrmals eingeschickt.
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Wenn es eine Garantie auf das Produkt gab, ist das eine freiwilige Leistung des Händlers. Was das für Leistungen sind, musst du ihn einfach fragen. Aber davon unabhängig gibt es eine gesetzlich bestimmte 2-jährige Frist für die Gewährleistungspflicht des Händlers (BGB 438). Also no Problem in deinem Fall.bmc desgin hat geschrieben:wenn es innerhalb der garantie kaputt geht, hast du das recht dein geld zurück zu fordern bzw. anrecht auf ein entsprechendes produkt - steht aber dann auch in den garantie bestimmungen und in den agbs des händlers....
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meinte eigentlich die garantie des herstellers und nicht des händlers.Brandywein hat geschrieben:...Wenn es eine Garantie auf das Produkt gab, ist das eine freiwilige Leistung des Händlers...
der händler, wie du schon erwähnt hast, muss das ja nicht machen - freiwillig, ebenso wie eine umtauschgarantie des händlers...
jedoch gibt es ja noch die hersteller garantie, und die müssen die auf jeden fall ein neues gerät in aussicht stellen, wenn es nach einer reperatur nicht funktioniert...
ps.:
hatte das mal mit nem netzteil für n notebook - hatt der hersteller ohne zicken ausgetauscht - das ganze sogar zweimal (also eines mit einsendung des kaputten und dann einmal ohne... - jetzt hab ich zwei)...
cheers
:D
DU - BIST LOGICUSER.DE
Im Prinzip hast du Recht. Ich sage nur, wenn man an einen zickigen Verkäufer gerät, ist es gut, wenn man die richtigen Begriffe auf der Pfanne hat.bmc desgin hat geschrieben: meinte eigentlich die garantie des herstellers und nicht des händlers.
der händler, wie du schon erwähnt hast, muss das ja nicht machen - freiwillig, ebenso wie eine umtauschgarantie des händlers...
jedoch gibt es ja noch die hersteller garantie, und die müssen die auf jeden fall ein neues gerät in aussicht stellen, wenn es nach einer reperatur nicht funktioniert...
Eine Garantiepflicht gibt es nämlich so nicht. Weder vom Händler noch vom Hersteller. Seit 2002 ist zunächst der Verkäufer in der Pflicht. Wenn ein Hersteller Garantie gibt, ist das Kulanz. Große Hersteller machen das natürlich öfter. Soweit ich weiss, nimmt z.B. Apple in D defekte Geräte auch alle zentral zur Reparatur, egal bei welchem Händler man den Mangel anzeigt.
Aber unabhängig davon ob der Hersteller Garantieleistungen bietet, muss der Händler bei einem Mangel nachbessern oder Ersatz bieten. Sofortiges Geld-Zurück geht auch nicht mehr. Erst wie in Andreas' Fall nach zweimaliger erfolgloser Pfuscherei.
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