hi...
kleines Beispiel:
Multimedia presentation soll vertont werden.
diese soll z.b. mit "schwarzbraun ist die haselnuß von heino" unterlegt werden.
wenn das ganze an das preswerk geht muß dieses ja aufgeführt werden.
welche kosten kommen da auf wenn zu ?
Gema abgaben
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Gema abgaben
Selbstmord ist kein AUXWEG !
- blinkmuffel
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hallo,
kommt drauf an, was du damit vorhast: vervielfältigen, öffentlich aufführen etc. und in welchem rahmen. für genaue infos würde ich bei der gema anrufen.
das folgende hat nichts mit der gema zu tun: wenn das kommerziell ist, musst du dir ne genehmigungen von verlag, plattenfirma und/oder künstler holen.
gruß
kommt drauf an, was du damit vorhast: vervielfältigen, öffentlich aufführen etc. und in welchem rahmen. für genaue infos würde ich bei der gema anrufen.
das folgende hat nichts mit der gema zu tun: wenn das kommerziell ist, musst du dir ne genehmigungen von verlag, plattenfirma und/oder künstler holen.
gruß
Re: Gema abgaben
Hi!Mr. Y hat geschrieben:welche kosten kommen da auf wenn zu ?
Für die Vervielfältigung muß der Auftraggeber der Pressung Abgaben zahlen, wenn die Ton- bzw. Datenträger verkauft werden sollen. Bei Promotionexemplaren werden keine Abgaben fällig. Wenn du die Medien also herstellen läßt und sie dann an die Firma verkaufst, müsstest du Abgaben leisten, wenn die Firma die Tonträger aber zu Werbezwecken herstellt, sollten zumindest keine Abgaben fällig werden.
Die Nutzung der Songs bei Präsentationen allerdings wäre wiederum abgabepflichtig.
Die GEMA unterscheidet zwischen Vervielfältigungs- und Aufführungsrechten. Deswegen könnte die Herstellung frei von Abgaben, die Nutzung der Präsentation aber abgabepflichtig sein.
Da die GEMA nur die Urheberrechte und damit verwandte Nutzungsrechte wahrnimmt, mußt du dich an die Plattenfirmen wenden, um eine Erlaubnis zur Veröffentlichung von deren Aufnahmen zu bekommen. An einem fertigen Track haben Texter, Komponisten und Verlage die Urheberrechte; Interpreten und Plattenfirmen/Labels haben die Leistungsschutzrechte.
jujengha
- blinkmuffel
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Re: Gema abgaben
hallo,jujengha hat geschrieben:Bei Promotionexemplaren werden keine Abgaben fällig. [...] wenn die Firma die Tonträger aber zu Werbezwecken herstellt, sollten zumindest keine Abgaben fällig werden.
ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht richtig ist.
für promotionexemplare gilt eine pauschale, die gezahlt werden muss.
bitte hier nachlesen:
http://www.gema.de/