Hi,
ich habe bei unserem Label einen Vertrag als Bandmusiker und Künstlerischer Produzent.
Nun steht die Produktion eines Optionsalbums an.
Wie muß das laufen dass wir Geld von der GVL kriegen?
Ich denke mir das so:
Das Label beauftragt mich für die Produktion neuer Songs.
Dafür bekommen meine Bandmitglieder ein Honorar für die Einspielung ebenso wie ich selbst als Musiker und Produzent.
Könnten wir in diesem Fall die Rechnungen bei der GVL einreichen?
Wie ist das bei Fremdeinspielungen und Teilproduktionen?
Genügt es da die Rechnung zusammen mit einem Belegexemplar einzureichen?
Gruß, Markus
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GVL Spezialist gesucht :)
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Selbtsbeauftragung für GVL
Also ich neige zu der Ansicht von diddom:
Man müsste ja den tatsächlichen Geldfluss nachweisen und würde dann von dem (juritische Person hin oder her) an sich selbst ausgezahlten Betrag von der GVL ein Add On erwarten.
Genau diese Art der Selbtbeauftragung ist es, die die GVL wohl nicht akzeptiert.
Man müsste ja den tatsächlichen Geldfluss nachweisen und würde dann von dem (juritische Person hin oder her) an sich selbst ausgezahlten Betrag von der GVL ein Add On erwarten.
Genau diese Art der Selbtbeauftragung ist es, die die GVL wohl nicht akzeptiert.
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Re: Selbtsbeauftragung für GVL
na, da mußt du dich mal mit dem Gesellschaftsrecht auseinandersetzen...midipickup hat geschrieben:Also ich neige zu der Ansicht von diddom:
Man müsste ja den tatsächlichen Geldfluss nachweisen und würde dann von dem (juritische Person hin oder her) an sich selbst ausgezahlten Betrag von der GVL ein Add On erwarten.
Genau diese Art der Selbtbeauftragung ist es, die die GVL wohl nicht akzeptiert.
AGs und GmbHs sind juristische Personen, deren Teilhaber ggf. bei dieser angestellt sind. Rechnungen gehen also an eine GmbH (Firmenname GmbH) und nicht an eine Person.
Das ist weder eine Trickserei noch hat die GVL etwas dagegen.
Gruß
Rolle
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Gesellschaftsrecht
Hi Rolle!
OK - für juristische Personen hast Du sicher recht - war in meinem Beitrag oben nicht ganz sauber.
In meinem Fall handelt es sich um eine Einzelfirma - also einfach Gewerbeschein bei der Stadt holen und los geht`s.
Ich glaube, das sieht die GVL kritisch.
OK - für juristische Personen hast Du sicher recht - war in meinem Beitrag oben nicht ganz sauber.
In meinem Fall handelt es sich um eine Einzelfirma - also einfach Gewerbeschein bei der Stadt holen und los geht`s.
Ich glaube, das sieht die GVL kritisch.
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Re: Gesellschaftsrecht
klar, das sieht nicht nur die GVL kritisch, sondern das geht einfach nicht, da die versteuernde Person jeweils dieselbe ist. Ebenso könnte eine GmbH auch keine Rechung an sich selbst schreiben.midipickup hat geschrieben:Hi Rolle!
OK - für juristische Personen hast Du sicher recht - war in meinem Beitrag oben nicht ganz sauber.
In meinem Fall handelt es sich um eine Einzelfirma - also einfach Gewerbeschein bei der Stadt holen und los geht`s.
Ich glaube, das sieht die GVL kritisch.
Selbst wenn es ging: Du müsstest die Einnahmen (die ja dann fiktiv wären) UND die GVL Tantiemen versteuern. Ich glaube kaum, daß das was die GVL nach Steuer auszahlt ausreicht, die Steuern für die fiktive Gage zu decken... insofern: Blödsinn. Wie schon geschrieben, man schuckt nur Geld hin und her...
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