GVL Spezialist gesucht :)
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GVL Spezialist gesucht :)
Hi,
mir dreht sich grad der Kopf:
Mein neues Album wird von einem kleinen (aber feinen :) ) label veröffentlicht. Es gibt einen Bandübernahmevertrag mittels dessen meine Aufnahmen in den Besitz des labels übergehen.
Bezahlt wird nix aber dafür habe ich einen hohen Anteil am Verkauf und ein gutes Kontingent an Freiexemplaren zum Verkauf auf eigene Rechung. Soweit so gut...
Die beteiligten Musiker beteilige ich an meinem ausgehandelten Anteil und an den Freiexemplaren. Auch gut.
Nun habe ich keine Gage an die Musiker und natürlich auch keine an mich als Produzenten(k) und ausübenden Musiker gezahlt.
Die GVL Ausschüttung richtet sich aber nach der Bezahlung der Erstverwertung... gehen wir nun GVL-technisch leer aus??
kennt sich da jemand aus und kann mich aufklären???
viele Grüße
Rolle
mir dreht sich grad der Kopf:
Mein neues Album wird von einem kleinen (aber feinen :) ) label veröffentlicht. Es gibt einen Bandübernahmevertrag mittels dessen meine Aufnahmen in den Besitz des labels übergehen.
Bezahlt wird nix aber dafür habe ich einen hohen Anteil am Verkauf und ein gutes Kontingent an Freiexemplaren zum Verkauf auf eigene Rechung. Soweit so gut...
Die beteiligten Musiker beteilige ich an meinem ausgehandelten Anteil und an den Freiexemplaren. Auch gut.
Nun habe ich keine Gage an die Musiker und natürlich auch keine an mich als Produzenten(k) und ausübenden Musiker gezahlt.
Die GVL Ausschüttung richtet sich aber nach der Bezahlung der Erstverwertung... gehen wir nun GVL-technisch leer aus??
kennt sich da jemand aus und kann mich aufklären???
viele Grüße
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Ihr bekommt natürlich GVL auf die an euch (irgendwann) ausgezahlte Umsatzbeteiligung(sprich: Lizenzen), wobei hier bei Bandübernahmeverträgen allerdings 50, teilweise sogar 70 % abgezogen werden(ich zitiere: "...Prozent wurden abgezogen, da die Bezahlung die Herstellung eines fertigen Bandes betrifft, die leistungsschutzrechtlich unerhebliche Bestandteile enthält.")
Gruss
Willy
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Willy
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okay - hab verstanden...Willy hat geschrieben:Ihr bekommt natürlich GVL auf die an euch (irgendwann) ausgezahlte Umsatzbeteiligung(sprich: Lizenzen), wobei hier bei Bandübernahmeverträgen allerdings 50, teilweise sogar 70 % abgezogen werden(ich zitiere: "...Prozent wurden abgezogen, da die Bezahlung die Herstellung eines fertigen Bandes betrifft, die leistungsschutzrechtlich unerhebliche Bestandteile enthält.")
Gruss
Willy
Wie sieht das mit meiner Arbeit als künstlerischer Produzent aus? Da sollten ja eigentlich keine Abzüge vorgenommen werden, oder?
Gruß
Rolle
Mit der Position "künstlerischer Produzent" wird leider auch prozentual abgezogen.
Mir wurde mal 50% nicht anerkannt mit der Begründung, das ich an der Produktion in nicht unerheblichem Masse beteiligt war und deshalb nur ein Anteil von 50% anerkannt werden durfte.
Mir wurde also zum Fallstrick, das ich zu viel auf der Produktion mitgearbeitet hatte und nicht "nur" meine Instrumentalparts eingespielt habe.
Mittlerweile habe ich aber den Eindruck gewonnen, das bei der GVL teilweise nach dem Zufallsprinzip entschieden wird.
In dem einen Jahr werden meine Angaben so bewertet, im anderen Jahr so.
Mal wird 100% anerkannt, mal 50%, mal dieser Prozentsatz abgezogen mal jener, wobei die Regel gilt; je mehr man anzumelden hat, um so "grosszügiger" sind sie bei den Abzügen.
Ich blick da jedenfalls nicht durch und hab immer so ein Lottoscheingefühl, wenn ich die abrechnung bekomme und sehe, was in diesem Jahr mal wieder anerkannt wurde und was nicht...
Mir wurde mal 50% nicht anerkannt mit der Begründung, das ich an der Produktion in nicht unerheblichem Masse beteiligt war und deshalb nur ein Anteil von 50% anerkannt werden durfte.
Mir wurde also zum Fallstrick, das ich zu viel auf der Produktion mitgearbeitet hatte und nicht "nur" meine Instrumentalparts eingespielt habe.
Mittlerweile habe ich aber den Eindruck gewonnen, das bei der GVL teilweise nach dem Zufallsprinzip entschieden wird.
In dem einen Jahr werden meine Angaben so bewertet, im anderen Jahr so.
Mal wird 100% anerkannt, mal 50%, mal dieser Prozentsatz abgezogen mal jener, wobei die Regel gilt; je mehr man anzumelden hat, um so "grosszügiger" sind sie bei den Abzügen.
Ich blick da jedenfalls nicht durch und hab immer so ein Lottoscheingefühl, wenn ich die abrechnung bekomme und sehe, was in diesem Jahr mal wieder anerkannt wurde und was nicht...
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GVL bei eigenproduktion
Dazu hab ich auch eine Frage:
Ich bin immer davon ausgegangen, dass man von der GVL eine Ausschüttung für Produktionen bekommt, bei denen man (nachweisbar per Rechnung) als ausübender Künstler mitgewirkt hat. Dann gibt`s x-Prozent vom Rechnungsbetrag.
Ist man selbst der Produzent der Produktion gibt`s nichts für die eigene Beteiligung als Künstler, weil man sonst natürlich nach Belieben besch... könnte.
Mit welcher Begründung erhaltet Ihr Kohle von der GVL für Eure Beteiligung als Künstler (z.B. Studiomusiker, Lead Vocals) an Euren eigenen Produktionen?
Ich bin immer davon ausgegangen, dass man von der GVL eine Ausschüttung für Produktionen bekommt, bei denen man (nachweisbar per Rechnung) als ausübender Künstler mitgewirkt hat. Dann gibt`s x-Prozent vom Rechnungsbetrag.
Ist man selbst der Produzent der Produktion gibt`s nichts für die eigene Beteiligung als Künstler, weil man sonst natürlich nach Belieben besch... könnte.
Mit welcher Begründung erhaltet Ihr Kohle von der GVL für Eure Beteiligung als Künstler (z.B. Studiomusiker, Lead Vocals) an Euren eigenen Produktionen?
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Als normaler Produzent kriegt man doch gar nix von der GVL, nur als künstlerischer Produzent. Das ist was anderes.
Da werde ich dafür bezahlt, das ich die künstlerische Arbeit mache und bin nicht selbst derjenige, der das Geld in die Produktion steckt, eben kein Produzent.
Zumindest bei mir wurde das vertraglich so geregelt, das ich für die Produktion soewohl für meine arbeit als künstlerischer Produzent als auch als Studiomusiker mit einem entsprechenden Gesamthonorar bezahlt wurde und so steht's in dem Vertrag drin.
Es gibt also einen Produzenten, der mich als Musiker und künstlerischen Produzenten gebucht hat.
Das reiche ich bei der GVL ein und davon wird ein bestimmter Prozentsatz, der seltsamerweise variiert, als Grundlage für die Vergütung genommen.
Wie gesagt, ich hab ein wenig den Eindruck , das es zum Teil von der Höhe des Honorars abhängt, ob der Prozentsatz hoch oder niedrig ausfällt...
Da werde ich dafür bezahlt, das ich die künstlerische Arbeit mache und bin nicht selbst derjenige, der das Geld in die Produktion steckt, eben kein Produzent.
Zumindest bei mir wurde das vertraglich so geregelt, das ich für die Produktion soewohl für meine arbeit als künstlerischer Produzent als auch als Studiomusiker mit einem entsprechenden Gesamthonorar bezahlt wurde und so steht's in dem Vertrag drin.
Es gibt also einen Produzenten, der mich als Musiker und künstlerischen Produzenten gebucht hat.
Das reiche ich bei der GVL ein und davon wird ein bestimmter Prozentsatz, der seltsamerweise variiert, als Grundlage für die Vergütung genommen.
Wie gesagt, ich hab ein wenig den Eindruck , das es zum Teil von der Höhe des Honorars abhängt, ob der Prozentsatz hoch oder niedrig ausfällt...
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mal schauen ob ichs nun richtig verstanden habe:diddom hat geschrieben:Mit der Position "künstlerischer Produzent" wird leider auch prozentual abgezogen.
1. Ich bekomme als Produzent(k) und als ausübender Musiker einen Anteil aus dem Verkauf der Tonträger
2. Diesen Anteil (sofern er ausbezahlt wurde) kann ich dann bei de GVL melden.
Auch wenn die CD meinen Namen trägt und meine eigene Musik enthält?
Immerhin gehört mir die Aufnahme nach dem Bandübernahmevertrag ja nicht mehr... Also bleiben mir ja nur noch meine Urheber und Leistungsschutzrechte (die ich ja zweifelsohne habe).
Stimmt das so?
Gruß
Rolle
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Danke für die Tipps!
Funktioniert das auch, wenn man sich selbst als künstlerischer Produzent beauftragt, also faktisch als "normaler" Produzent und als Musiker (=künstlerischer Prod.) bei der eigenen Produktion in Erscheinung tritt?
Müßte doch bei vielen hier der Fall sein ...
Funktioniert das auch, wenn man sich selbst als künstlerischer Produzent beauftragt, also faktisch als "normaler" Produzent und als Musiker (=künstlerischer Prod.) bei der eigenen Produktion in Erscheinung tritt?
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Eigenproduktionen sind nochmals ein anderer Fall.
Da kann man nur die Verkäufe gegen Abrechnung der Verkäufe und Einsendung eines Belegexemplares + Rechnung vom Presswerk anmelden.
in den Angaben muss drinstehen, wer an der Prod. beteiligt war und wie die Einnahmen untereinander aufgeteilt werden.
Dann wird wieder ein (recht geringer) Anteil zur Berechnung der Verteilung herangezogen.
sich selbst als Produzent zu beauftragen geht nicht.
Da muss schon ein Vertrag mit Label etc. her.
Da kann man nur die Verkäufe gegen Abrechnung der Verkäufe und Einsendung eines Belegexemplares + Rechnung vom Presswerk anmelden.
in den Angaben muss drinstehen, wer an der Prod. beteiligt war und wie die Einnahmen untereinander aufgeteilt werden.
Dann wird wieder ein (recht geringer) Anteil zur Berechnung der Verteilung herangezogen.
sich selbst als Produzent zu beauftragen geht nicht.
Da muss schon ein Vertrag mit Label etc. her.
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... und wenn ich selbst ein Label hätte, in dem ich Produzent bin - kann ich dann als Studiomusiker / künstlerischer Produzent an den Produktionen mitmachen und dafür GVL Ausschüttungen erhalten?
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wenn du selbst ein label hast, und dieses als juristische Person (sprich als Firma) eingetragen ist, dann kann diese Firma dich als Produzenten, Musiker, und Komponisten einkaufen und bezahlen...midipickup hat geschrieben:... und wenn ich selbst ein Label hätte, in dem ich Produzent bin - kann ich dann als Studiomusiker / künstlerischer Produzent an den Produktionen mitmachen und dafür GVL Ausschüttungen erhalten?
Im Prinzip schuckst du aber nur Geld hin und her, denn die Zahlungen müssen ja auch geleistet und versteuert werden...
Gruß
Rolle
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naja wie gesagt: ein juristische Person ist nicht "man selbst" sondern eben eine Firma (z.B. eine GmbH). In dieser kann man als Teilhaber Geschäftsführer (als Angestellter) sein.diddom hat geschrieben:Und genau dieser Vorgang, sich selbst Rechnungen zu schreiben, ist nach GVL Vereinbarung ausgeschlossen!
Davon würde ich Abstand nehmen...
Wenn man in einer Personengesellschaft (z.B. Einzelpersonenfirma oder GbR) ein Label betreibt gehts natürlich nicht.
Gruß
Rolle