Methoden zur "Sicherung" eigener Tracks

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GoOlleg
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Methoden zur "Sicherung" eigener Tracks

Beitrag von GoOlleg »

Hey!

folgendes: Was sind so eure Methoden um eigene Tracks vor Raub zu sichern.
D.h. wenn ihr eure Tracks gerne publik machen wollt auf eurer Homepage in Playern, oder sogar zum Download bereit stellt - aber in jedem Fall die Möglichkeit unterbinden wollt, dass sich jemanden den Track krallen kann und unter seinem Namen rausbringt.

Auf der einen Seite will man ja ein schönes Stück Musik abliefern und es auch den Leuten zeigen, d.h. hergehen un 96 kbits einstellen ist zwar ne sehr sichere Methode, aber sehr auf Kosten des Hörgenusses.
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hugoderwolf
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Beitrag von hugoderwolf »

Ich frage mich, ob es jemals passiert ist, dass jemand ein MP3 irgendwo bei nem Mukker runtergeladen und dann einfach mal rausgebracht und Geld damit verdient hat. Viele wollen sich davor schützen, aber passiert sowas wirklich, wenn man sich eben nicht schützt? Ich glaub kaum...
GoOlleg
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Beitrag von GoOlleg »

Also ich fühl mich einfach nich wohl mit dem Gedanken, dass mein Track so, wie ich ihn auf meinem Rechner habe, anderswo auch rumliegt.

Ab welcher (mp3) Datenrate sind denn Tracks "für weiteren Gebrauch" unbrauchbar?
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SysKill
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Beitrag von SysKill »

GoOlleg hat geschrieben:Ab welcher (mp3) Datenrate sind denn Tracks "für weiteren Gebrauch" unbrauchbar?
Ab da, wo's nach shice klingt.
Zuletzt geändert von SysKill am 04 Jun 2007 - 10:23, insgesamt 1-mal geändert.
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GoOlleg
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Beitrag von GoOlleg »

128 kbits?
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yanos
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Beitrag von yanos »

128 kbits?
der war gut. :mrgreen:
das ist immerhin der dreiste standard im itunes-store.

also eigentlich hast du recht.
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wo kämen wir hin wenn alle sagten wo kämen wir hin und niemand ginge um zu schauen wohin man käme wenn man ginge
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GoOlleg
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Beitrag von GoOlleg »

Kennt ihr denn noch andere Methoden außer die Qualität herabzusetzen?

Irgendwelche welche Frequenzen einbauen die den Rechner desjenigen zum explodieren bringen, der den Track in einen Sequenzer lädt :twisted: :twisted: :twisted:

:roll:
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Coil

Beitrag von Coil »

so kannst du dich schützen:

1. den track nirgendwo hochladen.
2. den rechner auf welchem sich der track befindet in einem hochsicherheitstrack ohne jede verbindung nach aussen vergraben.
3. den track zerstören bevor ihn jemand anderes hören kann.
4. eine maschine basteln welche per ausserirdische strahlung die komplette menscheit ertauben lässt, dann interessiert dein track bestimmt keinen mehr

ist der track den wirklich so gut, lass mal hören :hm_clown:
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Icebreaker
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Beitrag von Icebreaker »

Worum geht es dir genau ?
Den Track von dir laden, ihn so wie er ist auf CD tun und veröffentlichen,... das wird nicht passieren. Und wenn es passieren würde, umso besser für dich, da du ziemlich sicher beweisen könntest, dass die Aufnahme von dir stammt. Immerhin wirst du der einzige sein, der die Aufnahme im Sequenzer auf seinem Rechner vorweisen kann.

Warum Titel vor "Raub" geschützt werden, ist im allgemeinen ja eher weil man Angst hat, dass jemand den Titel hört und mit Künstler XY nachproduziert und dann behaupten wird "ich hab den Song geschrieben".
Darüber wird seit Jahren immer wieder viel diskutiert... Resumee jedesmal... der einzige wirkliche Schutz ist die Hinterlegung beim Notar. Die Wahrscheinlichkeit, dass sowas passiert, seh ich auch nicht als so hoch an. Mir ist es bisher erst einmal passiert, dass sowas versucht wurde und es reichte ein Telefonat, um die Sache zu klären.
Sollte es dir dennoch richtig wichtig sein, dann geh halt zum Notar. Sowas kostet nicht viel.

Greetz,
ICE
Aufnahmen bestätigen den Pegel !
OliverK
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Beitrag von OliverK »

Achso, gelten in so einem Fall die Spuren/ das Projekt als Beweis ?
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diddom
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Beitrag von diddom »

8O Immer diese Paranoia.
Mir ist kein einziger Fall bekannt, wo so etwas passiert wäre.
JEDER im Musikbusiness weiss einfach, das so etwas extrem nach hinten losgehen würde, wenn so etwas gemacht würde.
Der so agierende "Dieb" würde riskieren, das er keine müden Cent sieht, seine komplette Produktion eingestampft wird und zudem noch eine nette Anklage wegen geistigen Diebstahls auf ihn zurollt.
Welcher halbwegs vernünftige Mensch würde so etwas machen?
Schliesslich betreiben wir hier ein extrem öffentliches Geschäft. Wenn jemand mit etwas richtig Erfolg hat, ist das wohl nicht zu verheimlichen.
Alle Paranoiker können ja gerne den Notaren noch weiter die Taschen vollmachen. Alle "normal" gestörten Musiker (wiez.B. ich) machen einfach ihr Ding und hoffen weiterhin drauf, das sie vieleicht mal so geniale Mukke machen, das alle bösen Musikproduzenten danach gieren, den Song zu klauen... :twisted:
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mikezzz
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Beitrag von mikezzz »

Stimmt!!

Und wem der Notar auch noch zu teuer ist, der kann ja Texte bzw. eine CD mit dem Song und den Spuren darauf einfach per Einschreiben an sich selbst senden!!!
Diesen (noch verschlossenen und mit POSTSTEMPEL) versehenen Umschlag einfach seeehr gut wegschließen. In ein Bankschließfach oder den Tresor des Studios. So machen wir das auch.
:-)

Wenn dann irgendwo, irgendwann ein Text oder Song auftaucht, der Deiner Produktion "verdammt nahe" kommt, dann ab mit diesem Brief zum Anwalt bzw. zuvor zum Notar. Er bestätigt dann (ähnlich einer Testamentseröffnung) den Inhalt, den Poststempel und die bis dahin bestehende Unversehrtheit des Briefumschlags.

Erst zu diesem Zeitpunkt entstehen auch Notarkosten.

Gruß
Mike
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access violation
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Beitrag von access violation »

mikezzz hat geschrieben:Und wem der Notar auch noch zu teuer ist, der kann ja Texte bzw. eine CD mit dem Song und den Spuren darauf einfach per Einschreiben an sich selbst senden!!!
Moin!

Es ist doch immer wieder faszinierend, dass das Märchen vom Einschreiben einfach nicht ausstirbt! Das Geld für den Umschlag und das Porto kann man sich nämlich auch sparen, denn diese "Methode" wird von keinem Gericht der Welt anerkannt! Wenn man sich etwas geschickt anstellt, bekommt man jeden Umschlag so auf und wieder zu, dass es äußerlich keine Anzeichen dafür gibt. Man könnte also den Inhalt auch nachträglich noch verändern!

Da ist eine Hinterlegung beim Notar schon besser, aber auch darauf kann man sich nicht unbedingt 100%ig verlassen. Der Notar bestätigt Euch lediglich, dass Ihr eine CD mit einem Song, einem Text dazu und vielleicht noch die Dateien des Sequencer-Programms hinterlegt habt. Aber dass wirklich *Ihr* es wart, die diese Musik komponiert und aufgenommen haben, kann er nicht beurkunden, es sei denn, er ist beim Komponieren und beim Aufnehmen selber dabei! Ansonsten kann er sich auch nur auf das verlassen, was Ihr ihm sagt, doch genau das würde ja auch der Anwalt eines möglichen Diebes anzweifeln...

Wenn Ihr unbedingt auf Nr. Sicher gehen wollt, sucht Euch einen Verlag, der Eure Werke in seinen Katalog aufnimmt. Aufnehmen heißt dabei nicht automatisch auch veröffentlichen! Ihr müsstet dann halt aushandeln, dass Ihr Eure Sachen selber im Internet oder wo auch immer veröffentlichen dürft, solange der Verlag kein eigenes Interesse an einer Veröffentlichung hat. Sollte dann wirklich irgendwer eins Eurer Lieder neu aufnehmen und als sein eigenes Verkaufen, braucht Ihr nur Eurem Verlag einen Tipp zu geben. Der schickt dann seine Anwälte los und die kümmern sich um den Rest!

Ach, und die Idee, die Songs in schlechter Qualität anzubieten bringt auch nichts! Die entsprechende Aufnahme würde sowieso niemand 1:1 auf einer eigenen CD als ein eigenes Lied veröffentlichen, sondern den Titel immer neu aufnehmen und dabei dem eigenen Stil anpassen. Und das kann man auch mit einer Mono-Datei mit 32 kbit/s.

Von daher würde ich auch erstmal gar nichts unternehmen und meine Sachen weiterhin frei und in guter Qualität verbreiten. Wenn die Sachen wirklich so gut sind, dass sie für ein breiteres Publikum interessant sein könnten, wird man das schon früh genug erfahren...

Grüße,
Olaf.
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blinkmuffel
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Beitrag von blinkmuffel »

access violation hat geschrieben:Da ist eine Hinterlegung beim Notar schon besser, aber auch darauf kann man sich nicht unbedingt 100%ig verlassen. Der Notar bestätigt Euch lediglich, dass Ihr eine CD mit einem Song, einem Text dazu und vielleicht noch die Dateien des Sequencer-Programms hinterlegt habt. Aber dass wirklich *Ihr* es wart, die diese Musik komponiert und aufgenommen haben, kann er nicht beurkunden, es sei denn, er ist beim Komponieren und beim Aufnehmen selber dabei! Ansonsten kann er sich auch nur auf das verlassen, was Ihr ihm sagt, doch genau das würde ja auch der Anwalt eines möglichen Diebes anzweifeln...
Die Hinterlegung beim Notar dient auch nicht dazu, zu beweisen, dass X das Stück geschrieben hat, sondern, dass es an Datum Y schon existiert hat.
Damit kann man eventuell beweisen, dass das Stück bei X schon eher existiert hat, als die Gegenseite beweisen kann, dass es bei ihr existiert hat.
Könnte möglicherweise unter entsprechenden Begleitumständen ein wichtiger Aspekt sein, vielleicht.
access violation hat geschrieben:Wenn Ihr unbedingt auf Nr. Sicher gehen wollt, sucht Euch einen Verlag, der Eure Werke in seinen Katalog aufnimmt.
Ich frage mich, was daran sicherer ist. Damit beweist man auch höchstens, dass das Stück am Tag Y schon existiert hat. Der Verlag war ja beim Komponieren auch nicht dabei...
access violation hat geschrieben:solange der Verlag kein eigenes Interesse an einer Veröffentlichung hat.
Welcher Verlag hat denn kein Interesse an der VÖ seines Katalogs? :?:
access violation hat geschrieben:Sollte dann wirklich irgendwer eins Eurer Lieder neu aufnehmen und als sein eigenes Verkaufen, braucht Ihr nur Eurem Verlag einen Tipp zu geben. Der schickt dann seine Anwälte los und die kümmern sich um den Rest!
Dafür ist ein Verlag natürlich gut: Er nimmt einem Arbeit ab. Das hat aber mit Sicherheit nichts zu tun.

Gruß
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access violation
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Beitrag von access violation »

blinkmuffel hat geschrieben:Die Hinterlegung beim Notar dient auch nicht dazu, zu beweisen, dass X das Stück geschrieben hat, sondern, dass es an Datum Y schon existiert hat.
Damit kann man eventuell beweisen, dass das Stück bei X schon eher existiert hat, als die Gegenseite beweisen kann, dass es bei ihr existiert hat.
Könnte möglicherweise unter entsprechenden Begleitumständen ein wichtiger Aspekt sein, vielleicht.
Tja, und wo wäre dann der Beweis, dass nicht Du frecherweise einfach den Song der Gegenseite als Deinen eigenen ausgegeben und beim Notar hinterlegt hast??? Daten von Computerdateien lassen sich ziemlich leicht manipulieren und auf ein Blatt Papier kann ich auch jedes beliebige Datum draufschreiben. Wenn die Gegenseite unbedingt "beweisen" will, dass das Stück von ihr ist, werden ihre Anwälte die nötigen "Beweise" schon beschaffen. Auch wenn diese vielleicht manipuliert sind. Ein Richter wird das kaum beurteilen können. Wenn es ganz blöd läuft, drehen sie den Spieß am Ende noch so um, dass Du nachher noch Schadensersatz zahlen darfst. Wenn es um Geld geht, hört bekanntlich jede Freundschaft auf...
blinkmuffel hat geschrieben:Ich frage mich, was daran sicherer ist. Damit beweist man auch höchstens, dass das Stück am Tag Y schon existiert hat. Der Verlag war ja beim Komponieren auch nicht dabei...
Ok, das stimmt allerdings... Aber so gesehen, wird man es nie wirklich beweisen können. Auch eine Anmeldung bei der GEMA würde daran nicht viel ändern. Ich weiß nicht, inwieweit die GEMA überhaupt prüft, ob ein bestimmtes Werk tatsächlich von demjenigen stammt, der es anmeldet. Spätestens wenn es zu Streitigkeiten kommt, würde aber vermutlich dennoch derjenige "Recht" bekommen, der das Stück zuerst irgendwo veröffentlicht und es in diesem Zusammenhang bei einer Verwertungsgesellschaft angemeldet hat. Ein Upload by myspace oder so reicht dazu wahrscheinlich nicht aus. Und wie das mit den Creative Commons aussieht, weiß ich leider auch nicht so genau. Wen's interessiert - hier ist der Link: http://de.creativecommons.org/
blinkmuffel hat geschrieben:Welcher Verlag hat denn kein Interesse an der VÖ seines Katalogs? :?:
Nun ja, so eine Veröffentlichung ist mit einigermaßen hohen Kosten verbunden (allein für die notwendige Promotion...). Wenn der Verlag meint, dass die Musik zwar gut genug ist, sie in den Katalog aufzunehmen, aber momentan kein Geld/Bedarf da ist, die Veröffentlichung zu finanzieren, bleiben die Sachen eben erstmal in der Schublade.

Aber natürlich muss man sein Zeug auch keinem Verlag anbieten. Habe ich auch noch nicht gemacht. Wie schon weiter oben erwähnt, wird kaum jemand, der ernsthaft im Musikgeschäft tätig ist, die Arbeit eines anderen einfach so kopieren. Schließlich kann ja auch niemand wissen, ob ich nicht doch irgendwo meine Sachen beweiskräftig genug geschützt habe. Das Risiko von Schadensersatzforderungen ist einfach zu hoch! Darauf wird sich niemand freiwillig einlassen und daher vorher immer um Erlaubnis fragen!

Und selbst wenn nicht! Wenn tatsächlich mal ein "Superstar" einen Song von mir ungefragt covern und damit einen Riesenhit landen würde, wüsste ich zumindest, dass meine Musik enormes Potenzial hat und dass es sich möglicherweise lohnen könnte, für meinen nächsten Song selber eine Plattenfirma zu begeistern...

Olaf.
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