Work made for hire Verträge
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Work made for hire Verträge
Hallo Community,
mal ne kurze Frage punkto Musik-Urheberrecht. Darf ein Musikverlag mit Sitz in Deutschland einen "work made for hire" einem Komponisten anbieten ? Work for hire bedeutet alle Rechte an den Verlag abtreten, dafür bekommt man eine gewisse Summe für die Arbeit. Das bedeutet - total buyout der Rechte !
Ich habe immer gedacht, daß das in Deutschland verboten ist.
Würd mich interessieren was ihr dazu wißt...
vg
beagletricolor
mal ne kurze Frage punkto Musik-Urheberrecht. Darf ein Musikverlag mit Sitz in Deutschland einen "work made for hire" einem Komponisten anbieten ? Work for hire bedeutet alle Rechte an den Verlag abtreten, dafür bekommt man eine gewisse Summe für die Arbeit. Das bedeutet - total buyout der Rechte !
Ich habe immer gedacht, daß das in Deutschland verboten ist.
Würd mich interessieren was ihr dazu wißt...
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- rimskykorsakov
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Re: Work made for hire Verträge
Soweit ich weiss kann man in Deutschland lediglich die "Nutzungsrechte" ( Einnahmen durch Veröffentlichung auf CD, DVD, Sync-Rechte für TV, etc. ...) durch einen Komplett-Buyout für immer und ewig verkaufen , nicht jedoch die Urheberrechte. Wenn Du nicht Mitglied der GEMA bist , und Du sämtliche Nutzungsrechte an den Verlag für immer und ewig für den Betrag X verkaufst , kommt das aber letztlich auf das gleiche raus.beagletricolor hat geschrieben:Hallo Community,
mal ne kurze Frage punkto Musik-Urheberrecht. Darf ein Musikverlag mit Sitz in Deutschland einen "work made for hire" einem Komponisten anbieten ? Work for hire bedeutet alle Rechte an den Verlag abtreten, dafür bekommt man eine gewisse Summe für die Arbeit. Das bedeutet - total buyout der Rechte !
Ich habe immer gedacht, daß das in Deutschland verboten ist.
Würd mich interessieren was ihr dazu wißt...
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beagletricolor
Solltest Du als GEMA Mitglied sämtliche Nutzungsrechte für immer und ewig an irgendeinen Verlag verkaufen, hast Du aber weiterhin einen Anspruch auf Deine Tantiemen ( Radio-Airplay; ... ) , abzüglich des Verlagsanteils.
Auf jedenfall ist das in Deutschland ein Drecksangebot. In den USA werden Dir zum Beispiel ganz andere Geldbeträge/Buyouts angeboten , sodass der eine oder andere sogar ganz gut mit so einem Deal fährt.
Bei uns werden jedoch grundsätzlich Minibeträge angeboten. Für mich sind solche Angebote absolut unseriös, und ich würde sagen "Finger weg" .
Beste Grüsse
Gerd
Zuletzt geändert von rimskykorsakov am 13 Jul 2007 - 13:39, insgesamt 1-mal geändert.
- rimskykorsakov
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Re: Work made for hire Verträge
Vielleicht könnte man eine Liste zusammenstellen von Verlagen , die so etwas anbieten. Sozusagen als "Schwarze Liste" zur Warnung vor deren Geschäftsmethoden.
- beagletricolor
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Danke für eure Antworten. Ich finde sowas auch super unseriös und würde selbstverständlich niemals sowas unterschreiben. Damit würde man den Markt noch mehr kaputt machen als er ohnehin schon ist. Ich habe das Angebot natürlich abgelehnt, aber der Verlag möchte jetzt soweit ich weiß, russische/tschechische Komponisten heuern, weil kein deutscher Komponist das machen würde.
Ich frage mich aber immer noch ob der Verleger das darf, zumal er GEMA Mitglied ist ? Man darf ja zB. als GEMA Mitglied (Komponist) auch keine gemafreie Musik anbieten.
vg
beagletricolor
Ich frage mich aber immer noch ob der Verleger das darf, zumal er GEMA Mitglied ist ? Man darf ja zB. als GEMA Mitglied (Komponist) auch keine gemafreie Musik anbieten.
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- rimskykorsakov
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Soweit ich weiss geht das. Ich habe mal eine TV-serie an einen irischen Komponisten verloren , der in keiner Verwertungsgesellschaft war/ist , und trotzdem hat die Filmfirma, bzw. der Verlag der Filmfirma , dann die Score-Musik verlegen können.beagletricolor hat geschrieben:... aber der Verlag möchte jetzt soweit ich weiß, russische/tschechische Komponisten heuern, weil kein deutscher Komponist das machen würde.
Ich frage mich aber immer noch ob der Verleger das darf, zumal er GEMA Mitglied ist ? Man darf ja zB. als GEMA Mitglied (Komponist) auch keine gemafreie Musik anbieten.
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Hallo Leutz,
ich hab mir mal einen Vertragsentwurf vom "dubiosen" Verlag geben lassen, nur aus Neugierde, und da steht in einer Klausel: Daß der Komponist bewilligt, daß der Employer (in dem Fall der Verlag) als "author" bei der Copyright Collection Society (GEMA) registriert wird. Der wirkliche Komponist
wird nur auf der CD als Producer erwähnt. Da kommt einem doch grad die Galle hoch
Darf der Verleger das überhaupt verlangen, nach deutschem Recht ? Ich glaube nicht. Den Namen des Verlages möchte ich öffentlich nicht preisgeben, aber das Schlimme ist, daß es sich hierbei um einen etablierten handelt :(
vg
beagletricolor
ich hab mir mal einen Vertragsentwurf vom "dubiosen" Verlag geben lassen, nur aus Neugierde, und da steht in einer Klausel: Daß der Komponist bewilligt, daß der Employer (in dem Fall der Verlag) als "author" bei der Copyright Collection Society (GEMA) registriert wird. Der wirkliche Komponist
wird nur auf der CD als Producer erwähnt. Da kommt einem doch grad die Galle hoch
Darf der Verleger das überhaupt verlangen, nach deutschem Recht ? Ich glaube nicht. Den Namen des Verlages möchte ich öffentlich nicht preisgeben, aber das Schlimme ist, daß es sich hierbei um einen etablierten handelt :(
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beagletricolor
genau das, was du hier beschreibst ist in deutschland nicht legal. du kannst zwar jemandem die einkünfte, die aus deinem geistigen eigentum entstehen überschreiben. hier soll aber das geistige eigentum selbst übertragen werden. das hätte vor keinem deutschen gericht bestand.beagletricolor hat geschrieben:.. und da steht in einer Klausel: Daß der Komponist bewilligt, daß der Employer (in dem Fall der Verlag) als "author" bei der Copyright Collection Society (GEMA) registriert wird. Der wirkliche Komponist
wird nur auf der CD als Producer erwähnt.
ich kenn solche verabredungen vom tv- angebot vom regisseur war: gib mir mit 20% der gema und ich nehm deine musik.. das ist aber auch das äusserste.
Producer | Writer | war nicht bei 3 aufm Baum
- teloy
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Re: Work made for hire Verträge
...also nomma...
ihr bleibt auf immer und ewig die urheber eurer sachen...das kann euch keiner nehmen...
auch die hier angesprochenen verträge meinen nichts anderes...bei nem total buy out muss der verlag lediglich nicht teilen respektive abführen...
und ja, seid gema mitglieder und lasst euch bei verlagsverträgen auf nichts anderes ein als 60/40...vieleicht noch 50/50..dann ist aber schluss
anders bei werbung, speziell fernsehwerbung....da müßt ihr schon verdammtes glück haben wenn die produktionsgesellschaft nicht auf unlimitiertes nutzungsrecht pocht...und nen buy out anstrebt...
eventuell nicht geltend zu machende lizenzeinahmen sind schwer zu kalkulieren...aber wenn´s denn unbedingt sein soll müßt ihr den minutenpreis mindestens verdreifachen...
ihr bleibt auf immer und ewig die urheber eurer sachen...das kann euch keiner nehmen...
auch die hier angesprochenen verträge meinen nichts anderes...bei nem total buy out muss der verlag lediglich nicht teilen respektive abführen...
und ja, seid gema mitglieder und lasst euch bei verlagsverträgen auf nichts anderes ein als 60/40...vieleicht noch 50/50..dann ist aber schluss
anders bei werbung, speziell fernsehwerbung....da müßt ihr schon verdammtes glück haben wenn die produktionsgesellschaft nicht auf unlimitiertes nutzungsrecht pocht...und nen buy out anstrebt...
eventuell nicht geltend zu machende lizenzeinahmen sind schwer zu kalkulieren...aber wenn´s denn unbedingt sein soll müßt ihr den minutenpreis mindestens verdreifachen...
...SHARE MUSIC FROM HAND TO HAND AND EAR TO EAR...
....coincidence is code.....RAW RUMBLE CODE.
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