Hallo Leute!
Früher konnte man ja sein eigenes Repertoire für Werbezwecke nutzen (GEMA-konform), so auch als Hörproben auf seiner Website. Dann wurde das ganze auf "snippets" (glaube es war 1:30 Min. pro Song) begrenzt, wobei es dann immer noch GEMA- bzw. Lizenzgebührenfrei war.
Nun kostet es ja bereits ab der 1. Sekunde Lizenzgebühr, wenn es sich um GEMA-Repertoir handelt, auch wenn es das eigene ist.
Wie ist es denn dann bei den ganzen Online-Shops, die ja überall zu finden sind?! Wenn darin ja nunmal auch Hörproben zum Vorhören enthalten sind, dann muss der Shop-Betreiber auch dafür schon GEMA abführen??? Nach den bekannten Geschäftsgebahren der GEMA würde das durchaus ins Bild passen und ich habe dieser Logic zunächst auch zugestimmt. Aber...
Das ist dann ja genial:
Ich bin GEMA-Mitglied, verkaufe zwar KEIN STÜCK und habe daraus keinerlei Lizenzansprüche - aber wenn ich meine Musik in hunderten von Shops und Portalen einstelle, so verdiene ich permanent GEMA-Lizenzgebühr?! Einfach nur aufgrund der zahlreichen Vorhörproben im Internet???
Das checke ich jetzt nicht...
Kann da jemand von euch etwas zu sagen, habt ihr da persönliche Erfahrungen?
Danke und Gruß
Mike
GEMA bei Online-Shops: Hörproben?!
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Re: GEMA bei Online-Shops: Hörproben?!
Meines Wissens muss er das nicht.
45 Sekunden und diese gestreamt sind kostenlos.
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Re: GEMA bei Online-Shops: Hörproben?!
Grüß Dich!!
Nein,
leider hat auch die Begrenzung der Andpieldauer keinen Einfluss darauf, ob GEMA gezahlt werden muss. Es hat mit den Besucherzahlen einer Homepage zu tun. Für ein solches Portal muss dann eine entsprechende GEMApauschale gezahlt werden, die auch nur dann an einzelne Künstler ausgezahlt würde, wenn das Portal verpflichtet wäre, die einzelnen Titel, die angespielt wurden, bei der GEMA zu melden.
Im Prinzip ist es also genau wie überall, wo GEMA gezahlt wird. Man muss der GEMA nachweisen, dass ein Titel gespielt wurde und bekommt dann eine Ausschüttung.
Nein,
leider hat auch die Begrenzung der Andpieldauer keinen Einfluss darauf, ob GEMA gezahlt werden muss. Es hat mit den Besucherzahlen einer Homepage zu tun. Für ein solches Portal muss dann eine entsprechende GEMApauschale gezahlt werden, die auch nur dann an einzelne Künstler ausgezahlt würde, wenn das Portal verpflichtet wäre, die einzelnen Titel, die angespielt wurden, bei der GEMA zu melden.
Im Prinzip ist es also genau wie überall, wo GEMA gezahlt wird. Man muss der GEMA nachweisen, dass ein Titel gespielt wurde und bekommt dann eine Ausschüttung.