Hi Leute!
Habe gerade bei der GEMA angerufen - doch auch dort konnte man mir nicht sofort eine Antwort geben. Warte noch auf einen Rückruf der Fachabteilung...
Möchte eine Produktion ins Presswerk geben, auf der ein Coversong (GEMA-Repertoire und lizenzpflichtig) enthalten ist. Zusätzlich soll auf diesem Tonträger der gleiche Song als Karaoke-Plaback enthalten sein (nicht als Instrumental!).
Handelt es sich nun bei einer solchen Version um eine anmelde- und zustimmungspflichtige "Bearbeitung" gem. GEMA-Statuten???
Danke und Gruss
Mike
Karaoke-Version = Bearbeitung??
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