Tonbandansagen
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Tonbandansagen
Hallo liebe Logic Gemeinde!
Habe eine Frage bezüglich den Rechten an Tonbandansagen.
Kurze Vorgeschichte
Ich arbeite als Techniker in einer großen Firma. Als wir unsere Telefonanlage auf VoIP umstellten, mussten alle Tonbandansagen erneuert werden. Mein Chef wusste, dass ich mich Privat mit Musik beschäftige und bat mich ihnen dabei zu helfen.
Am Anfang bestand die Arbeit auch nur darin die Tonbandansagen zu digitalisieren und konvertieren, aber schon bald waren neue Tonbandansagen gefordert und es mussten welche erstellt werden.
und wieder kam ich (guter lotsch ) zum Handkuss.
Mit Mikro und CoolEdit bewaffnet habe ich dann ungefähr 200 Aufnahmen gemacht.
Die Jingles bekam ich von der Firma, als Sprecher hab ich fungiert, gemischt wurde in CoolEdit.
Mich würde interessieren, wie das rechtlich ausschaut, wenn ich diese Firma verlasse.
Kann ich verlangen, dass meine Stimme von allen Aufnahmen entfernt wird?
Habe ich überhaupt Rechte daran?
Was schlägt ihr vor?
pot
Habe eine Frage bezüglich den Rechten an Tonbandansagen.
Kurze Vorgeschichte
Ich arbeite als Techniker in einer großen Firma. Als wir unsere Telefonanlage auf VoIP umstellten, mussten alle Tonbandansagen erneuert werden. Mein Chef wusste, dass ich mich Privat mit Musik beschäftige und bat mich ihnen dabei zu helfen.
Am Anfang bestand die Arbeit auch nur darin die Tonbandansagen zu digitalisieren und konvertieren, aber schon bald waren neue Tonbandansagen gefordert und es mussten welche erstellt werden.
und wieder kam ich (guter lotsch ) zum Handkuss.
Mit Mikro und CoolEdit bewaffnet habe ich dann ungefähr 200 Aufnahmen gemacht.
Die Jingles bekam ich von der Firma, als Sprecher hab ich fungiert, gemischt wurde in CoolEdit.
Mich würde interessieren, wie das rechtlich ausschaut, wenn ich diese Firma verlasse.
Kann ich verlangen, dass meine Stimme von allen Aufnahmen entfernt wird?
Habe ich überhaupt Rechte daran?
Was schlägt ihr vor?
pot
- Stephan S
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Re: Tonbandansagen
Ich bin kein Anwalt und daher sollte das Folgende nochmal von einem Juristen bestätigt werden aber ich befürchte, du hast in diesem Fall gar keine Rechte an irgendwas, da du die Arbeiten als Angestellter der Firma geleistet hast.
Anders wäre es, wenn du vorher hierüber andere Vereinbarungen getroffen hättest.
Das einzige, was ich dir raten kann, ist nächstes Mal zu sagen, dass du Leistungen als Produzent, Komponist, Autor oder Sprecher - je nach dem- über deinen Arbeitsvertrag nicht abgedeckt siehst.
Anders wäre es, wenn du vorher hierüber andere Vereinbarungen getroffen hättest.
Das einzige, was ich dir raten kann, ist nächstes Mal zu sagen, dass du Leistungen als Produzent, Komponist, Autor oder Sprecher - je nach dem- über deinen Arbeitsvertrag nicht abgedeckt siehst.
‹(•¿•)›
https://atbtw.bandcamp.com/
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- teloy
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- Wohnort: berlin
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Re: Tonbandansagen
....du bist hier nur ein in auftrag ausführender....
da ist nichts zu wollen und nichts zu verlangen.....
hättste mal noch ein bisschen musik von dir da drunter geschmuggelt, dann wär da was zu machen.....
da ist nichts zu wollen und nichts zu verlangen.....
hättste mal noch ein bisschen musik von dir da drunter geschmuggelt, dann wär da was zu machen.....
...SHARE MUSIC FROM HAND TO HAND AND EAR TO EAR...
....coincidence is code.....RAW RUMBLE CODE.
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Re: Tonbandansagen
Das hab ich mir leider schon gedacht. Im Arbeitsvertrag steht das auch so ähnlich in Juristendeutsch drinnen.
Kurzzusammenfassung: Als kleiner Angestellter mit Kollektivvertrag ist man der Sklave des Arbeitgebers. (bekommt aber monatlich Schmerzensgeld überwiesen)
Ärgerlich, aber wieder was gelernt.
Danke für eure Antworten!
pot
Kurzzusammenfassung: Als kleiner Angestellter mit Kollektivvertrag ist man der Sklave des Arbeitgebers. (bekommt aber monatlich Schmerzensgeld überwiesen)
Ärgerlich, aber wieder was gelernt.
Danke für eure Antworten!
pot
- Benyah
- Routinier
- Beiträge: 302
- Registriert: 29 Sep 2004 - 12:24
- Logic Version: 0
- Wohnort: Berlin
- Kontaktdaten:
Re: Tonbandansagen
Alles was ich für meinen Arbeitgeber mit meinem privaten Equipment (Studio) in meiner privaten Zeit mache, lasse ich mir auch extra vergüten. Wir haben mal ausgehandelt, dass ich mir über unseren Einkauf Waren im entsprechenden Wert bestellen darf, dessen Eigentum dann an mich übergeht. Ich bestelle eigentlich immer beim großen T. :-)
Re: Tonbandansagen
Also hier mal ein Statement von einem Juristen:
So einfach, wie oben geschildert, kann es sich ein Arbeitgeber nicht machen. Ob die Schöpfung urheberrechtlicher Werke und deren Nutzung mit dem Arbeitslohn abgegolten ist, richtet sich nicht nur nach einer Vertragsklausel, sondern auch nach der Arbeitsplatzbeschreibung. Für einen Architekten, einen Mediengestalter Bild/Ton oder einen Grafiker gelten da andere Dinge als z.B. für einen Kaufmännischen Angestellten.
Nur, wenn der Arbeitsplatz auch mit Werkschöpfung/-Bearbeitung zu tun hat, ist mit dem Arbeitslohn die Nutzung abgegolten - ansonsten wäre eine solche Klausel ohne weiteres als Sittenwidrig und daher nichtig anzusehen.
Konkret: Die Studioleistungen sind technische Hilfsarbeiten - ein Leistungsschutzrecht am Tonträger entsteht in diesem Falle nicht, weil der Arbeitgeber durch Zulieferung der Singles und Texte - und auch durch die Finanzierung - selbst als der Tonträgerhersteller im Sinne des Gesetzes anzusehen ist.
Für die Sprecherstimme gibt es aber ein Leistungsschutzrecht. Denn hier werden Texte interpretiert. So etwas machen in der Regel Schauspieler für teuer Geld.
Also sollte man vorliegend mit dem Arbeitgeber reden und ihn darauf aufmerksam machen, dass er zusätzlich zur bereits vergüteten Arbeitszeit noch eine angemessene Studiomiete (du arbeitest ja sicher nicht mit seinen Geräten) und eine Nutzungsvergütung zahlen sollte (bei Leistngsschutzrechten ist ein pauschale Vergütung (total buy out) aber üblich und für derlei Fälle auch sicher nicht übertrieben.
Wenn das alles geregelt ist, dann hat der Arbeitgeber sich für alle Zukunft abgesichert - mit der bloßen Vertragsklausel aus dem Arbeitsvertrag könnte er in Schwierigkeiten gearten.
Benyahs Lösung mit den Studiogeräten ist nett, aber hinterzieht u.U. Einkommenssteuer und verkürzt auf jeden fall Sozialversicherungsbeiträge - so etwas macht man allenfalls unter Brüdern....
So einfach, wie oben geschildert, kann es sich ein Arbeitgeber nicht machen. Ob die Schöpfung urheberrechtlicher Werke und deren Nutzung mit dem Arbeitslohn abgegolten ist, richtet sich nicht nur nach einer Vertragsklausel, sondern auch nach der Arbeitsplatzbeschreibung. Für einen Architekten, einen Mediengestalter Bild/Ton oder einen Grafiker gelten da andere Dinge als z.B. für einen Kaufmännischen Angestellten.
Nur, wenn der Arbeitsplatz auch mit Werkschöpfung/-Bearbeitung zu tun hat, ist mit dem Arbeitslohn die Nutzung abgegolten - ansonsten wäre eine solche Klausel ohne weiteres als Sittenwidrig und daher nichtig anzusehen.
Konkret: Die Studioleistungen sind technische Hilfsarbeiten - ein Leistungsschutzrecht am Tonträger entsteht in diesem Falle nicht, weil der Arbeitgeber durch Zulieferung der Singles und Texte - und auch durch die Finanzierung - selbst als der Tonträgerhersteller im Sinne des Gesetzes anzusehen ist.
Für die Sprecherstimme gibt es aber ein Leistungsschutzrecht. Denn hier werden Texte interpretiert. So etwas machen in der Regel Schauspieler für teuer Geld.
Also sollte man vorliegend mit dem Arbeitgeber reden und ihn darauf aufmerksam machen, dass er zusätzlich zur bereits vergüteten Arbeitszeit noch eine angemessene Studiomiete (du arbeitest ja sicher nicht mit seinen Geräten) und eine Nutzungsvergütung zahlen sollte (bei Leistngsschutzrechten ist ein pauschale Vergütung (total buy out) aber üblich und für derlei Fälle auch sicher nicht übertrieben.
Wenn das alles geregelt ist, dann hat der Arbeitgeber sich für alle Zukunft abgesichert - mit der bloßen Vertragsklausel aus dem Arbeitsvertrag könnte er in Schwierigkeiten gearten.
Benyahs Lösung mit den Studiogeräten ist nett, aber hinterzieht u.U. Einkommenssteuer und verkürzt auf jeden fall Sozialversicherungsbeiträge - so etwas macht man allenfalls unter Brüdern....
Mac Mini, M1 16 GB, MacBookPro 16" 32 GB M1Max, Monterey 12.5
Studio One Pro 6.0, Console1
Presonus Quantum 2626
http://www.soundcloud.com/markus-hassold
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- Routinier
- Beiträge: 250
- Registriert: 21 Sep 2011 - 11:30
- Logic Version: 9
Re: Tonbandansagen
Es gibt ja auch noch das Recht auf das eigene gesprochene Wort und Schrift. Wenn es jetzt keinen Vertrag gibt in dem du die Nutzungs-/Verwertungsrechte ihm dafür abtrittst kannst du jederzeit verlangen das er das nicht weiter nutzt, es ist ja schliesslich deine persönliche Stimme. Nur allerdings wenn du da rechtlich gegen Vorgehen wollen würdest wird sicherlich die Frage auftauchen: haben sie das entgeltlich gemacht? Wenn ja was ist mit Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Sozialabgaben? Ordentliche Rechnung? Da würden beide Parteien aufn Sack kriegen.
MP 8 Core @2,4/6GB, MBP @2,5/4GB, Logic 9.1.5/SL, div. Waves Plugins, div. Equipment von RME, Universal Audio, Drawmer, Manley, Neumann, DPA, Sennheiser, Shure.
Gruss Peter
Gruss Peter
Re: Tonbandansagen
Danke für die zahlreichen Anregungen.
Das Equipment habe ich im Namen der Firma gekauft und die Aufnahmen fanden während der Arbeitszeit statt.
Arbeitsplatzbeschreibung wäre Netzwerktechniker / IT Kollektivvertrag.
Das mit der Nutzungsvergütung werde ich mal anbringen.
Danke nochmals
pot
Das Equipment habe ich im Namen der Firma gekauft und die Aufnahmen fanden während der Arbeitszeit statt.
Arbeitsplatzbeschreibung wäre Netzwerktechniker / IT Kollektivvertrag.
Das mit der Nutzungsvergütung werde ich mal anbringen.
Danke nochmals
pot
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- Stamm User
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- Registriert: 19 Jun 2003 - 11:56
- Logic Version: 99
- Wohnort: Berlin, Germany
Re: Tonbandansagen
blieben noch eventuelles Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht...
letzteres ist berüht dadurch, dass du als Sprecher fungierst - hier kannst jederzeit verlangen, dass diese Aufnahmen nicht mehr öffentlich gemacht werden, sofern kein Vertrag besteht - ansonsten gilt ein Vertrag, den du dir auch vergüten darfst...
cheers
:D
letzteres ist berüht dadurch, dass du als Sprecher fungierst - hier kannst jederzeit verlangen, dass diese Aufnahmen nicht mehr öffentlich gemacht werden, sofern kein Vertrag besteht - ansonsten gilt ein Vertrag, den du dir auch vergüten darfst...
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DU - BIST LOGICUSER.DE
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Re: Tonbandansagen
so einfach ist das aber nicht, da der Arbeitsvertrag auch einer Rechtsprechung unterliegt und eigentlich nur dazu dient, Gehalt, Arbeitszeiten, Rechten und Pflichten zu definieren bzw. Abweichungen vom Gesetzgeber (im Rahmen des Gesetzes) zu definieren...poorpot hat geschrieben:Im Arbeitsvertrag steht das auch so ähnlich in Juristendeutsch drinnen.
Kurzzusammenfassung: Als kleiner Angestellter mit Kollektivvertrag ist man der Sklave des Arbeitgebers. (bekommt aber monatlich Schmerzensgeld überwiesen)
Ansonsten zählt in D das Arbeitsrecht...
davon unberührt bleiben alle anderen Gesetze wie z.B. Urhebergesetzt, Persönlichkeitsrecht, Leistungsschutzrechte etc.
cheers
:D
DU - BIST LOGICUSER.DE
Re: Tonbandansagen
kurzes Update:
Mit einer einvernehmlichen Auflösung habe ich das Dienstverhältnis mit dieser Firma beendet.
Innerhalb eines Jahres werden meine Tonbandansagen ausgetauscht.
Mein Chef hat mir Testansagen vom neugewählten professionellem Tonstudio vorgespielt und der Qualitäts Unterschied ist deutlich hörbar. Bin wirklich froh, dass meine dilettantischen Aufnahmen nun verschwinden.
Die Ansagen waren und sollten nur eine Notlösung sein, aber man ist ja bequem und wenn es billig ist...
Mit einer einvernehmlichen Auflösung habe ich das Dienstverhältnis mit dieser Firma beendet.
Innerhalb eines Jahres werden meine Tonbandansagen ausgetauscht.
Mein Chef hat mir Testansagen vom neugewählten professionellem Tonstudio vorgespielt und der Qualitäts Unterschied ist deutlich hörbar. Bin wirklich froh, dass meine dilettantischen Aufnahmen nun verschwinden.
Die Ansagen waren und sollten nur eine Notlösung sein, aber man ist ja bequem und wenn es billig ist...