GEMA-Anmeldung: Auftragskomposition für TV-Prod.

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Axel
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GEMA-Anmeldung: Auftragskomposition für TV-Prod.

Beitrag von Axel »

bin grad am nachtragen von ein paar (online-) werkanmeldungen bei der gema. einige musiken sind für tv-kompositionen benutzt worden und vorher nicht veröffentlicht worden.
weiß jemand, wo der unterschied in der abrechnung besteht, wenn ich den haken explizit bei "auftragskomposition für tv-produktion" mache?
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milchstrasse7
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Re: GEMA-Anmeldung: Auftragskomposition für TV-Prod.

Beitrag von milchstrasse7 »

Weiß ich nicht würd mich aber auch interessieren.
Ich glaube aber, daß das rein statistischen Wert hat.

Für die Abrechnung ist wohl das Genre (Illustrationsmusik etc) wichtig.
hier herrscht permanenter Aufnahmezustand
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MarkusH
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Re: GEMA-Anmeldung: Auftragskomposition für TV-Prod.

Beitrag von MarkusH »

Ohne es wirklich konkret zu wissen, denke ich dass es wohl damit zu tun hat, dass die GEMa das Filmherstellungsrecht* nach § 1 i.) des Wahrnehmungsvertrages unter Vorbehalt wahrnimmt - der Autor/Verleger wird gefragt, ob er die Rechte selber wahrnehmen (und einen eigenen Preis aushandeln) will.

Wenn man das Häkchen setzt, geht die GEMA wohl davon aus, dieses Thema sei erledigt und berechnet auch dem Kunden nicht die geringe Pauschale für's Filmherstellungsrecht*.

Bei der Abrechnung dürfte es wohl keine weitere Rolle spielen.

* Filmherstellungsrecht ist nur das Recht, überhaupt das Musikwerk mit einem Film zu einen Tonfilm zu verbinden. Für den Tonträger (konkrete Interpretation und Produktion des Werkes) den das Label (oder eben der Produzent direkt) lizensiert spricht man da vom Synchronisationsrecht. Nutzungen, wie die Sendung etc. sind davon nicht betroffen.
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Re: GEMA-Anmeldung: Auftragskomposition für TV-Prod.

Beitrag von Tyrion »

ruf doch einfach bei der gema an und frag...
die sind nett!
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teloy
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Re: GEMA-Anmeldung: Auftragskomposition für TV-Prod.

Beitrag von teloy »

....äh, der unterschied ist schlicht und ergreifend...

es gibt für auftragskomposition fürs fernsehen einach MEHR geld....

geht aber nur wenn es auch den tatsachen entspricht.....

wenn du dezidiert zum bild arbeitest gilt das nicht als illustrierende musik oder musik die eh schon existiert und einfach unterschnitten wurde....

sondern als "ernsthaftere" arbeit....und wird entsprechend höher vergütet....

im falle von noch nicht erschienenen tracks ist das ein schmaler grad...
in der regel meldet die film produktion ja schon mal per cuesheet vor...

und da ist dann vermerkt was dezidiert für den film produziert wurde und was aus irgendwelchen backkatalogen stammt....

wenn du also in auftrag für den film wirklich filmmusik produziert hast, dann in jedem fall häkchen dran....
ich kenne die aktuellen kurse gerade nicht....aber das war mal glatt das doppelte pro sendeminute.....
...SHARE MUSIC FROM HAND TO HAND AND EAR TO EAR...
....coincidence is code.....RAW RUMBLE CODE.
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Axel
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Re: GEMA-Anmeldung: Auftragskomposition für TV-Prod.

Beitrag von Axel »

merci erstmal, wenn nächste woche zeit ist, werd ich mal direkt nachfragen.
das sind eigentlich mehr moods gewesen für ganz schlimmes (und recht erfolgreiches) hartz-4 nachmittags fernsehen. so 20 kurze stücke, die für verschiedene folgen, auch mehrfach, eingesetzt wurden. stinger, riser, cliffhanger etc., selten länger als 1 minute...
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waldorfcave
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Re: GEMA-Anmeldung: Auftragskomposition für TV-Prod.

Beitrag von waldorfcave »

Sieh zu, dass du für jedes Stück eine eigene Werkmeldung machst.

Man landet schneller in der Deckelung als man glaubt. :hm_veryangry:
too much to list ;-)
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Axel
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Re: GEMA-Anmeldung: Auftragskomposition für TV-Prod.

Beitrag von Axel »

waldorfcave hat geschrieben:Sieh zu, dass du für jedes Stück eine eigene Werkmeldung machst.
Man landet schneller in der Deckelung als man glaubt. :hm_veryangry:
grad wieder im lande... klar wird jedes stück einzeln angemeldet- was ist diese deckelung?
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waldorfcave
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Re: GEMA-Anmeldung: Auftragskomposition für TV-Prod.

Beitrag von waldorfcave »

Deckelung meint GEMA zahlt nur noch ein Drittel oder ein Zehntel über die aufgelaufenen Sendeminuten.

Die Deckelung ab 5000 Minuten im Senderecht , geltend für bestimmte
Nutzungsarten , bedeutet nicht, dass es sich hier um 5000 gesendete
Minuten
handelt!!

Es handelt sich um die gewichteten Minuten ! Das ist ein großer
Unterschied.

Gewichtung bedeutet , dass die tatsächliche Ausstrahlung mit dem
Sender- Multiplikator multipliziert wird und noch der entsprechende
Koeffizient an-
gewandt wird ( Beispiel Koeffizient 3 ).

5000 gewichtete Minuten sind also in Wahrheit 5000 Minuten geteilt
durch 10 ( Sender- Multiplikator z.B. ZDF ) und noch einmal geteilt
durch 3
für den Koeffizienten.

(5000 : 10) : 3 = 166,67

Die Deckelung setzt also im ZDF bereits bei 166,67 Minuten ein, weil
die 5000 gewichteten Minuten entsprechen.

Die Deckelung erfolgt sodann auf ein Drittel !

Ab 10000 gewichteten Minuten deckelt die GEMA dann auf ein Zehntel.
too much to list ;-)
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Axel
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Re: GEMA-Anmeldung: Auftragskomposition für TV-Prod.

Beitrag von Axel »

8O
das wusste ich nicht! viele dinge findet man durch erfahrung raus- weißt du dafür eine stelle, wo ich das nachschauen könnte? mich interessieren zb auch die multiplikatoren für rtl's kleine sender- srtl, rtl2 oder das sat1 pendant kabel1.
in diesem fall werde ich unterhalb der deckelung bleiben- aber vor zwei jahren war ich da deutlich drüber. oder war die regelung da noch anders?
danke für den hinweis schonmal.
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waldorfcave
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Re: GEMA-Anmeldung: Auftragskomposition für TV-Prod.

Beitrag von waldorfcave »

Das alles steht im stark kryptischer Form im GEMA Verteilungsplan. ->gema.de

Die Senderkoeffizienten für jedes Jahr gibt's auf telefonischer Bestellung auch von der GEMA.

Die Deckelung wird gerne von der GEMA vergessen :hm_angel:
too much to list ;-)
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