Vergütung Studiomusiker

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typewriter
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Vergütung Studiomusiker

Beitrag von typewriter »

Ich habe als Hobbymusiker hier eine Frage, die den Profis hier vermutlich die Lachtränen in die Augen treibt, aber das Internet ist ja geduldig... :)

Ich möchte auf einem von mir komponierten Stück einen Bassisten einen Part einspielen lassen.

Es gibt keinen Plattenvertrag, ich bin nicht Gema Mitglied etc. ich möchte den Song bestenfalls auf Soundcloud oder auf einer Homepage veröffentlichen.

Die erste Frage wäre, was ein angemessenes Honorar für den Musiker wäre (es geht um den Basspart in einem 4min Popsong).

Die zweite Frage wäre, welche rechtlichen Folgen sich ergeben, wenn ein Musiker einen Beitrag zum Song liefert. Er wird ja gewissermassen zum Urheber des Bassparts. Muss ich dann - wenn der Song auf meiner Homepage abgerufen werden sollte - an den Musiker, die Gema oder wen auch immer weiter bezahlen? Oder kann man das so regeln, dass mit der einmaligen Honorierung dann alles abgegolten ist?
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Dingo
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Re: Vergütung Studiomusiker

Beitrag von Dingo »

Urheber werden nur die, die Melodie oder den Text schreiben.
Der Bassist der gebucht wird geniesst später Leistungsschutzrechte an der Aufnahme.

Wie du das mit dem Bassisten regelst ist Verhandlungssache.
MarkusH
Haudegen
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Re: Vergütung Studiomusiker

Beitrag von MarkusH »

Wie Dingo sagt: Das kann man machen, wie man will. Wenn es einer für ein gutes Abendessen macht, oder für'n Bier..... Das kommt auch bei Top-Profis vor: unter Freunden.

Wenn von Anfang an abgesprochen ist, wofür Du die Aufnahme nutzen willst, ist auch rechtlich soweit alles klar. Nur: es gibt immer Leute, die sich das hinterher anders überlegen :roll: - daher ist schriftlich immer besser.

Nach deutschem Recht reicht es, wenn der Bassist dir pauschal unterschreibt, dass er dir für die von dir geplante Veröfffentlichungsform alle notwendigen Rechte überträgt. Im angelsächsischen Rechtskreis ist jede Nutzungsform konkret zu nennen.

Hierzu verwenden Profis sogenannte Künstlerquittungen, die das alles in vorformulierten allgemeinen Bedingungen umfassend regeln.

Weitere Vergütungen für weitere Nutzungen erhalten die Studiomusiker von der GVL (wo sie Mitglied werden sollten). Allerdings müssen dazu inzwischen die Werke von einem Label veröffentlicht sein, dass die Aufnahmen bei der GVL auch korrekt in deren ARTSYS-System registriert.

Und, falls Du in deinem Freundeskreis niemanden hast, der es zu Freundschaftsbedingungen macht, dann sind übliche Vergütungen für solche Zwecke ca. 100,- bis 150,- € pro Titel - wenn es mehr Titel sind, auch mal Tagespauschalen. Es gbt auch Leute, die das im Internet anbieten (die kriegen ein Playback online und verschicken dann die Tracks online). Da kann man Preise auch googeln. Höhere Studiogagen bei besonderem Aufwand oder besonderem Ruhm der Künstler gibt es allemal. Simon Phillips spielt Dir die Drums für ca. 1.500,- $/Song ein... (wenn Du erstmal an ihn rankommst).
Mac Mini, M1 16 GB, MacBookPro 16" 32 GB M1Max, Monterey 12.5
Studio One Pro 6.0, Console1
Presonus Quantum 2626
http://www.soundcloud.com/markus-hassold
typewriter
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Re: Vergütung Studiomusiker

Beitrag von typewriter »

Dingo hat geschrieben:Urheber werden nur die, die Melodie oder den Text schreiben.
Der Bassist der gebucht wird geniesst später Leistungsschutzrechte an der Aufnahme.

Wie du das mit dem Bassisten regelst ist Verhandlungssache.
D.h. wenn der Bassist meine Vorgabe interpretiert, aber nicht komplett neu/anders schreibt, wird er dadurch kein (neuer) Urheber.

Gut zu wissen.

Ich finde das alles hochgradig komplex.

Wenn ich den Song dann auf Soundcloud hochlade, muss ich dann bei jedem Abruf/Streaming eine Überweisung an die GVL tätigen?

Und an alle Dank für die schnellen Antworten. Das hat mir schon einmal sehr weitergeholfen! Grossartig!
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Saxer
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Wohnort: Rhein Main Gebiet

Re: Vergütung Studiomusiker

Beitrag von Saxer »

das ist doch dein song... eigentlich müssten die dir etwas überweisen!
macht aber keiner, bei soundcloud veröffentlichst du für umme. ist eine freiwillige promotion-platform.

das einzige, was passieren kann ist: der bassist hört auf soundcloud/youtube/in den charts seinen bass und behauptet, er habe das alles nicht gewollt. deswegen kriegtst du die unterschrift von ihm auf dem abtretungsvertrag, dass du sein gespieltes veröffentlichen darfst. und dafür kriegt er seine gage.

also ganz einfach: einmal bass spielen gegen einmal knete. und die unterschrift nur deswegen, damit es jeder glaubt.
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