Amtsgericht stützt Gema-Vermutung

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Dingo
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Amtsgericht stützt Gema-Vermutung

Beitrag von Dingo »

Für Musik von Künstlern unter Pseudonym muss an die Gema gezahlt werden, wenn die echten Namen nicht verraten werden. Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden. Es geht davon aus, dass Komponisten und Autoren in der Regel Gema-Mitglieder sind. Die Musikpiraten kündigten Berufung an.(...)

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 52300.html
So isses..
MarkusH
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Re: Amtsgericht stützt Gema-Vermutung

Beitrag von MarkusH »

Das ist seit langer Zeit die geltende höchstrichterliche Rechtsprechung. So ist dann eben die Rechtslage.

An der Supermarktkasse muss ich doch auch die Ware vorzeigen und kann nicht vom Marktleiter erwarten, dass er Inventur macht, um festzustellen, was ich mitgenommen habe.....
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Dingo
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Re: Amtsgericht stützt Gema-Vermutung

Beitrag von Dingo »

MarkusH hat geschrieben:Das ist seit langer Zeit die geltende höchstrichterliche Rechtsprechung. So ist dann eben die Rechtslage.

An der Supermarktkasse muss ich doch auch die Ware vorzeigen und kann nicht vom Marktleiter erwarten, dass er Inventur macht, um festzustellen, was ich mitgenommen habe.....
Vorausgesetzt man war in dem Supermarkt.
Das Beispiel ist passender mit der Prüfung deines Marktstandes und deiner Beweislast, das die Ware nicht von einem vertraglich an den Supermarkt Verein gebundenen Produzenten stammt.

Wenn du das nicht willst oder nicht kannst musst DU an den Supermarkt Verein zahlen.
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felusch
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Re: Amtsgericht stützt Gema-Vermutung

Beitrag von felusch »

Vergleich hin oder her, es ist nunmal das Wesen der kollektiven Rechtewahrnehmung Annahmen zu machen und Aufgabe der Gerichte Rechtssprechung dazu vorzunehmen.

Das hier die Piratenpartei mal wieder versucht ne Sau durchs Dorf zu treiben ist ja auch legitim...muss ja jeder sehen wo er bleibt.

Aufgabe der Journalisten ist es Sachverhalte aufzudecken zu berichten die jemand nicht in der Öffentlichkeit wissen will, alles andere ist Propaganda oder versteckte Werbung. Da die jeden Tag ne Menge Seiten füllen müssen bleibt es nicht aus das hochkarätige Stories die Ausnahme sind. Die Thematisierung an sich reicht ja erstmal für ein paar Monate.

Da die Diskussion über das Urheberrecht und die GEMA da draußen ist längst nicht mehr zielführend ist und alle sich lieber mit Schmutz bewerfen halte ich mich da raus. Ich kann den Nutzer natürlich auch verstehen, der gesperrte Videos wie chinesische Zensur empfindet.

Es ist an der Zeit das wir uns mal mit unserem Innenverhältnis beschäftigen und ein bischen aufräumen während der Pöbel sich da draußen beschimpft.

Vorausgesetzte Grundhaltung sei das kollektive Rechtewahrnehmung durch die GEMA eine sinnvolle Sache ist.

Allerdings bin ich der Meinung das wir eine Reform brauchen wenn das Wesen der Kollektivität für alle Autoren im Musikbereich eine Zukunft haben soll. Das dies nicht einfach durchzuführen ist klar, denn es geht um die Verteilung von 825,5 Millionen € (Geschäftsjahr 2011)! Da bei Geld bekanntlich die Freundschaft aufhört kann man auch verstehen das sich die die GEMA mit all den beteiligten Menschen und Interessengruppen in die jetzige Lage entwickelt hat.

Da nur noch 5% der Mitglieder über alle Stimmrechte verfügen erkenne ich das Kollektiv nicht mehr!

Da ca. die Hälfte der Ausschüttungen an Verlage und Konzerne gehen frage ich mich ob Autorenvereinigung noch die richtige Bezeichnung ist. Wir sollten uns zurückholen was uns zusteht und zwar rückwirkend, da sämtliche Auszahlungen an diese auf eine Ausnahmeregelung aus den 30er Jahren beruhten.

Die Unterteilung in ensthafte Musilk und Unterhaltungsmusik ist Diskriminierung von Autoren und Ihrer Kunstform.

Die Unterteilung in ordentliche-, außerordentliche- und angeschlossene Mitglieder entspricht einer Ungleichbehandlung im Sinne des Grundgesetzes.

Das deutsche Patent und Markenamt soll endlich seine Kontrollfunktion wahrnehmen das jemand fürs wegschauen bezahlt wird ist eine Frechheit ...meine Unterstellung natürlich auch

Soweit meine Themen für Phase 1 der Umstrukturierungsreform sobald Ihr mich zum Vorstandsvorsitzenden der GEMA gewählt habt.
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Saxer
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Re: Amtsgericht stützt Gema-Vermutung

Beitrag von Saxer »

ich wähle dich. haste dich beworben?
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felusch
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Re: Amtsgericht stützt Gema-Vermutung

Beitrag von felusch »

zzt. ist leider keine Stelle vakant.

es bedarf dafür der Nicht Entlastung des Vorstandes auf der nächsten ordentl. Hauptversammlung sowie dem erfolgreichen Antrag lt. TOP das der Aufsichtsrat einen neuen Vorstand bestellen möge und der gleichzeitigen Nennung meiner Personalie als Vorschlag der Mitgliederversammlung für den neuen Vorsitz in einem weiteren TOP durch die Merheit der ordentlichen Mitglieder auf selbiger Versammlung.
GoaSkin
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Re: Amtsgericht stützt Gema-Vermutung

Beitrag von GoaSkin »

Diskriminierung hin oder her - nicht die Unterteilung in E- und U-Musik ist diskriminierend.


Wer sich sein Werk über eine Verwertungsgesellschaft schützen lassen möchte, der sollte dann profitieren, wenn sein Werk öffentlich vorgespielt wird und auch nur dann - und niemand Anderes.

Die einzige faire Abrechnungsmethode wäre, dass jeder, der Lieder öffentlich vorspielt eine exakte Playlist einreichen muss - und das am besten Online, wodurch eine Auswertung automatisiert wäre und keine Arbeit macht.

In Stichproben sollte dann nur geprüft werden, ob die Playlist mit dem übereinstimmt, was wirklich angegeben wurde.

Für den Ausnahmefall, dass jemand es verbockt, eine Playlist einzureichen oder es - aus welchen Gründen auch immer nicht kann - sollten die diese GEMA-Einnahmen in einen Topf fließen und nach dem Rasenmäherprinzip prozentual auf den Anteil jeden einzelnen Künstlers aufgeschlagen werden, der ohnehin Geld von der GEMA zu erwarten hat.

Es muss aufhören, dass das Werk des einen Künstlers dazu dient, dass ein anderer Künstler damit Geld machen kann.


Damit wäre auch eine GEMA-Vermutung hinfällig, da aus der Vermutung alleine heraus, ein Werk könnte GEMA-schützt sein noch kein Künstler bekannt ist, dem der GEMA-Erlös für das vermutlich geschützte Werk zusteht.

Es sollte ein Grundrecht sein, freie und ungeschützte Werke zu produzieren (z.B. unter einer Creative Commons Lizenz), ohne sich mit der GEMA befassen zu müssen. Und dabei sollte man auch anonym bleiben dürfen.

Mittlerweile kann man leider noch nicht einmal mehr eine Homepage für eine Nachwuchsband ins Netz stellen, ohne sich einen Rechtsanwalt nehmen zu müssen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Und selbst dann kann man noch nicht einmal, dass der Anwalt die Rechtslage auch richtig eingeschätzt hat, da die Sache mittlerweile recht speziell geworden ist.
Logic Studio 10; NI Komplete 10; Soniccouture: Glassworks 2, Balinese Gamelan; Focusrite Scarlett 18i20; Novation Impulse 61; iConnectMidi4+; Synths: Korg Microkorg, Access Virus A, Ensoniq SQ-R, Roland GR-55
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