ich zitiere mal aus einer mail, die ich grad bekommen hab:
Moin Leute,
der Bundestag plant ab kommendem Jahr die Einnahmen von privaten Musikpädagogen mit einer Umsatzsteuer von 19 % zu belegen, d.h. aller privater Musik-, Tanz-, Theater- & sonstwas-Unterricht würde sich um diesen Betrag verteuern.
Ich sage: SAUEREI! Ihr auch?
Falls ja, unterzeichnet bitte nachfolgende Petition.
Im Namen der Musik herzlichen Dank!
https://epetitionen.bundestag.de/petiti ... chnen.html
Privater Musikunterricht ab 2013 Steuerpflichtig
Moderatoren: Tim, hugoderwolf, Mods
Privater Musikunterricht ab 2013 Steuerpflichtig
Producer | Writer | war nicht bei 3 aufm Baum
- Stephan S
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Re: Privater Musikunterricht ab 2013 Steuerpflichtig
Wo genau steht das?der Bundestag plant ab kommendem Jahr die Einnahmen von privaten Musikpädagogen mit einer Umsatzsteuer von 19 % zu belegen, d.h. aller privater Musik-, Tanz-, Theater- & sonstwas-Unterricht würde sich um diesen Betrag verteuern.
Ich seh's nicht wirklich:
http://www.dbft.de/fileadmin/user_uploa ... 8_2012.pdf
http://www.dstv.de/interessenvertretung ... istung-e-4
Was mich interessieren würde, wäre der Originaltext der Vorlage.
Zum anderen natürlich, ob das auch für Privatunterricht in Sachen Tontechnik gilt, so wie ich ihn anbiete.
So wie ich das verstehe, geht es doch nur um Institute, oder?
Edit- puäh, gefunden:
http://www.bundesfinanzministerium.de/C ... onFile&v=421. Schul- und Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildung sowie berufliche Um schulung (Bildungsleistungen) und damit eng verbundene Lieferungen und sonstige Leistungen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die mit solchen Aufgaben betraut sind, Ersatzschulen, die gemäß Artikel 7 Absatz 4 des Grundgesetzes staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt sind, und andere Einrichtungen mit vergleichbarer Zielsetzung sowie Bildungsleis tungen von Privatlehrern. Eine vergleichbare Zielsetzung ist gegeben, wenn die Leistungen der Einrichtung geeignet sind, dem Teilnehmer spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln. Nicht befreit sind Leistungen, die der reinen Freizeitgestaltung dienen. Erbringt eine andere Einrichtung mit vergleichbarer Zielsetzung Leistungen im Sinne des Satzes 1, die auch der Freizeitgestaltung dienen können, sind diese nur dann befreit, wenn die Ein richtung keine systematische Gewinnerzielung anstrebt und etwaige Gewinne, die trotzdem anfallen, nicht entnommen, sondern zur Erhaltung oder Verbesserung der erbrachten Leistungen verwendet werden;
Somit ist in meine Augen der Petitionstext wieder einmal völlig falsch, da er die genannten Personen nicht betrifft- oder ?
Wo sind die Juristen?
Und überhaupt: Hat jemals eine solche e-Petition irgend etwas bewirkt?
‹(•¿•)›
https://atbtw.bandcamp.com/
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Re: Privater Musikunterricht ab 2013 Steuerpflichtig
Grüßt Euch!
Also, die Sache ist längst vom Tisch. In der Sache ging es eigentlich eher um die Umsatzsteuerpflicht von privaten Musikschulen und NICHT von einzelnen Musiklehrern, die auf eigene Rechnung gearbeitet haben - dazu gleich mehr.
Private Musikschulen sind nach § 4, 21 Umsatzsteuergesetz von der gesetzlichen Umsatzsteuer befreit, wenn sie auf Studium und Beruf als Musiker vorbereiten. Das sollte gekippt werden, ist aber, wie gesagt, vom Tisch. Es hätte fatale Folgen für kleinere Schulen haben können, da sie gegenüber den Kleinunternehmern (Musiklehrer, die im Jahr weniger als 17.500€ einnehmen), die nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen, kostentechnisch im Nachteil gewesen wären.
Was die Besteuerung Umsatzsteuerpflicht von Musikpädagogen angeht, so unterliegt jeder Musiker, der im Jahr über 17.500€ Einnahmen erziehlt, ohnehin der Umsatzsteuerpflicht und MUSS Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen an Schüler ausweisen.
Hoffe, das hilft ein bisschen weiter.
Also, die Sache ist längst vom Tisch. In der Sache ging es eigentlich eher um die Umsatzsteuerpflicht von privaten Musikschulen und NICHT von einzelnen Musiklehrern, die auf eigene Rechnung gearbeitet haben - dazu gleich mehr.
Private Musikschulen sind nach § 4, 21 Umsatzsteuergesetz von der gesetzlichen Umsatzsteuer befreit, wenn sie auf Studium und Beruf als Musiker vorbereiten. Das sollte gekippt werden, ist aber, wie gesagt, vom Tisch. Es hätte fatale Folgen für kleinere Schulen haben können, da sie gegenüber den Kleinunternehmern (Musiklehrer, die im Jahr weniger als 17.500€ einnehmen), die nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen, kostentechnisch im Nachteil gewesen wären.
Was die Besteuerung Umsatzsteuerpflicht von Musikpädagogen angeht, so unterliegt jeder Musiker, der im Jahr über 17.500€ Einnahmen erziehlt, ohnehin der Umsatzsteuerpflicht und MUSS Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen an Schüler ausweisen.
Hoffe, das hilft ein bisschen weiter.