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Karaoke-Tracks verkaufen

Verfasst: 10 Dez 2012 - 21:10
von musicmacher
Hallo zusammen, bei Recherchen über Möglichkeiten seine Songs in die Stores zu bekommen bin ich auf einen britischen Anbieter gestoßen. Beim durchlesen des faqs stieß ich dann auf eine für mich völlig neue Erkenntnis:
Laut diesem Distributor ist es in den UK erlaubt Karaoke-Versionen ohne vorherige Genehmigung zu vertreiben, wenn der Artist als Karaoke Version ausgewiesen ist. Also zum Beispiel statt The Beatles-Yesterday (Karaokeversion) Karaokefirma-Yesterday (as performed by the Beatles).
Stimmt das oder ist das Dünnsin? Und wenn ja darf es dann nur in die UK-Stores oder weltweit?

Da ich selber leidenschaftlicher Sänger bin und mich immer grenzenlos über schlechte Karaokeversionen ärgere, die ich dann aber doch zähneknirschend kaufe, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass das lukrativ sein könnte...
Aberrrrr...Ich lebe ja nicht in den UK. Reicht es, wenn mein Distributotr dort sitzt? Würde alternativ eine Briefkastenfirma (PO-Box) reichen? Ich würde das echt mal gerne ausprobieren, ob das jemand kauft, ich habe nämlich einige selbst produzierte Karaokeversionen hier die ich dann ja vertreiben könnte...

Bevor ich das mache, werde ich natürlich noch einmal meinen Musikanwalt konsultieren, aber vielleicht kann mir im Vorfeld ja jemand was dazu sagen. Vielen Dank!

Re: Karaoke-Tracks verkaufen

Verfasst: 11 Dez 2012 - 11:29
von Willy
Wenn du die Coverversion selbst erstellst, sprich komplett mit eigenem Playback produzierst, dann kannst du das auch in Deutschland. Eine Genehmigung ist nur dann erforderlich, wenn du das Werk verändern willst, d.h. z.B. einen anderen Text verwenden.