Wie mahnt man richtig?

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go
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Wie mahnt man richtig?

Beitrag von go »

Hallo, ich habe gerade etwas Ärger mit einem Filmproduzenten aus Köln. Dieser erweist sich als etwas schwierig. Konkret geht es um die Bezahlung eines Layouts. Ich habe ihm eine Rechnung gestellt und muß leider vor dem Hintergrund der bisherigen Lage davon ausgehen, dass er nicht fristgerecht zahlt.
Daher jetzt meine Frage: wie ist das weitere Verfahren nach der ersten Rechnung, Erinnerung Mahnung Mahngebühr? Keine Ahnung, erlebe das gerade zum ersten Mal...weiß jemand wie das korrekt funktioniert?
Danke , go
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Stephan S
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Re: Wie mahnt man richtig?

Beitrag von Stephan S »

Das wichtigste ist die Fristsetzung. Ob das Mahnung heißt oder Erinnerung, ist nicht relevant. Gebühren sind auch Geschmackssache- ich finde, es hat wenig Stil.
Ich würde zunächst freundlich ohne Gebühren erinnern, 14 Tage einräumen und darauf hinweisen, dass danach erhebliche Zusatzkosten entstehen können.
Wenn du sicher gehen willst, mach es per Einschreiben- das würde auch Gebühren rechtfertigen- aber auch das ist nicht nötig.
Nach Ablauf gibst du es zu einem Anwalt, der dann wahrscheinlich selber noch mal schreibt, bevor er ein Verfahren einleitet.
Machs dir so leicht wie möglich- schließlich hast du deine Arbeit schon getan.

Gab es auf deiner Rechnung ein Zahlungsziel?
Hast du einen Nachweis über die Berechtigung deiner Forderung, aus dem die Summe hervorgeht (Auftrag mit Bezug auf Angebot oÄ.) ?
Wenn nicht, musst du versuchen, eine Anerkennung deiner Rechnung zu bekommen, damit später keiner sagen kann, dass keine Bezahlung vorgesehen war. (Und wenn's nur eine eMail ist mit den Worten "ich zahle dir das nächste Woche" oÄ.)
go
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Re: Wie mahnt man richtig?

Beitrag von go »

Hey danke für die schnelle Antwort. Habe die Rechnung vor einer Woche gestellt mit 2 Wochen Frist, so daß ohnehin noch Luft ist.
Habe eine mündliches Angebot bekommen, daß per Mail duch ein Angebotsgesprächsprotkoll bestätigt wurde. Darin ist die Summe angegeben. Aber eben kein Datum, das steht erst in meiner Rechnung.

Besten Dank go
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Midolf
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Re: Wie mahnt man richtig?

Beitrag von Midolf »

go hat geschrieben:Habe eine mündliches Angebot bekommen, daß per Mail duch ein Angebotsgesprächsprotkoll bestätigt wurde. Darin ist die Summe angegeben. Aber eben kein Datum, das steht erst in meiner Rechnung.
Na dann hast Du mal ziemlich wenig falsch gemacht...

Sollte er nicht zahlen, dann trotzdem freundlich aber bestimmt eine Zahlungserinnerung zuschicken. Das ist in dieser Branche fast schon üblich. Von der Leistung bis zur Zahlung dauert es eigentlich immer 30-45 Tage.

By the way: Wer zahlt am schnellsten und fast immer pünktlich? Das sind die Osteuropäer.

Und hier noch was zum lesen:http://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsverhalten


Gruß

Midolf
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Stephan S
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Re: Wie mahnt man richtig?

Beitrag von Stephan S »

Habe eine mündliches Angebot bekommen, daß per Mail duch ein Angebotsgesprächsprotkoll bestätigt wurde
Häh?
Noch mal genau. Du bist der Dienstleister, d.h. du bietest an.
Oder sprichst du von einem Job, den du angeboten bekommen hast? Das bringt gar nichts, solange du keinen Auftrag erteilt bekommen hast.

Oder kurz: Wenn ich dir, protokolliert oder nicht, einen Job gegen bestimmte Bezahlung anbiete, dann heißt das noch lange nicht, dass du ihn auch machen sollst. Dafür brauch es eine Anstellung oder einen Auftrag. Ich schreibe dir das nur, damit du nicht unnötig Geld in einem Verfahren verlierst, auf dessen Gewinn du wenig Chancen hast.
Ist einer deiner Entwürfe angenommen und kommentiert worden? Das könnte eventuell helfen, falls sonst nichts vorliegt.
Was bewegt dich denn zu der Annahme, dass deine Rechnung nicht bezahlt wird?

Mahnen kannst du natürlich trotzdem- aber es sieht für mich bisher so aus, als hättest du nichts in der Hand, was eine Forderung begründen könnte.

Midolf: Was in der Branche üblich ist oder nicht, ist nicht relevant. Nur Vereinbarungen zählen.
go
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Re: Wie mahnt man richtig?

Beitrag von go »

:) also ich habe einen Job von einem Regisseur angeboten bekommen. Dann hat der Produzent sein Veto eingelegt, weil er angeblich Leute kennt, die´s nur für die Gema machen....
Ich sollte dann als "Bewerbung" für den Produzenten zu einer Szene ein Layout erstellen.
Dann haben wir festgelegt (mündlich und dann ein bestätigtes Protokoll) , dass mir , falls es zu keiner Zusammenarbeit kommt, das Layout bezahlt wird , sonst wird dieser Betrag mit meiner Gage verrechnet. Layout abgeliefert...aber da es jetzt aus zeitlichen Gründen nicht klappt (zog sich insgesamt über ein Jahr hin und jetzt habe ich zuviel zu tun) und auch sonst eher unangenehm war :) , habe ich jetzt aufgrund der geschilderten Vereinbarung eine Rechnung gestellt.

Ich traue denen aber in keinster Weise über den Weg und daher meine Frage.

Besten Gruß go
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teloy
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Re: Wie mahnt man richtig?

Beitrag von teloy »

....hmmm, schwierig....

das ist ja letztenendes eine klassische pitch situation....und diesen pitch hast du augenscheinlich nicht gewonnen....

was heisst gesprächsprotokoll?
was steht da genau drin?
und in welcher form liegt dir das vor?

und zwei wochen zahlungsziel sind bei filmproduktionen etwas knapp bemessen...und so nicht üblich....eigendlich wird bezahlt wenn die produktion abgewickelt wird....also zum schluss....
und erst gegen ende und nach abnahme stellt man seine rechnung....
bei mir immer mit vier wochen zahlungsziel...wenn überhaupt.

und das layouts bezahlt werden ohne das es einen festen zuschlag gibt, habe ich noch nie erlebt...insofern trügt dich dein gefühl nicht....ich halte es für unwarscheinlich das du da jemals geld sehen wirst...

UND HALLO WERTE KOLLEGEN.......HÖRT AUF EUCH AUSBEUTEN ZU LASSEN...SOWAS MACHT MAN NICHT UMSONST!
ohne honorar vereinbarung nur für die ausschüttungen zu arbeiten macht das ganze business kaputt....was hilft euch der eine job den ihr dann gerade so ergattert, wenn man über kurz oder lang dadurch niemals wirklich davon leben kann.....
unter einem tagessatz von 250 euro sollte NIEMAND arbeiten...das ist das mindeste....
...SHARE MUSIC FROM HAND TO HAND AND EAR TO EAR...
....coincidence is code.....RAW RUMBLE CODE.
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Stephan S
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Re: Wie mahnt man richtig?

Beitrag von Stephan S »

Dann haben wir festgelegt (mündlich und dann ein bestätigtes Protokoll) , dass mir , falls es zu keiner Zusammenarbeit kommt, das Layout bezahlt wird , sonst wird dieser Betrag mit meiner Gage verrechnet. Layout abgeliefert...
Das klingt gut.
Ich würde in der Erinnerung freundlich fragen, wann er bezahlen kann/möchte, wenn der Termin vorher nicht vereinbart wurde.
Dann hast du im Falle einer Antwort eine Anerkennung deiner Rechnung in der Hand und brauchst nur noch Geduld.
teloy hat geschrieben:und das layouts bezahlt werden ohne das es einen festen zuschlag gibt, habe ich noch nie erlebt...
Trotzdem: Was branchenüblich ist und was nicht, ist einem Richter ziemlich egal. Der guckt nur auf die Vereinbarungen. Wenn das so abgemacht war, hat go ein Recht auf Bezahlung. Der Termin ist allerdings eine andere Sache...Definitiv darf er nach seiner erbrachten Leistung Geld fordern und ein Zahlungsziel nennen. Dann ist erstmal der Kunde dran.
Musik gegen Ausschüttung? Warum nicht? Einfach zum Liefertermin nen Satz ausgedruckte Noten des Layouts senden... :lol:
go
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Re: Wie mahnt man richtig?

Beitrag von go »

Die unten stehende Vereinbarung wurde (mündlich und per mail) so bestätigt

Vereinbarung vom ...

Zwischen ... und ... wurde vereinbart, daß ... ein Layout zu der ersten Musik im Film Titel/Regisseur anfertigt.
Entsteht daraus keine weitere Zusammenarbeit, wird der hiermit verbundene Aufwand mit einer Zahlung von ...€ an ... vergütet.

Entsteht hieraus eine weitere Zusammenarbeit, wird der hiermit verbundene Aufwand mit dem zu zahlenden Gesamthonorar verrechnet.


Beste Grüße



Danke für eure (An)teilnahme
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KellerKnabe
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Re: Wie mahnt man richtig?

Beitrag von KellerKnabe »

go hat geschrieben:Zwischen ... und ... wurde vereinbart, daß ... anfertigt.
Ich bin zwar kein Jurist, aber für mich ist das ein klarer Auftrag.
D.h. hier müssten die gesetzl. Zahlungsfristen gelten (weiß aber nicht, wie viele Wochen das sind).
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Re: Wie mahnt man richtig?

Beitrag von zap »

KellerKnabe hat geschrieben:
go hat geschrieben:Zwischen ... und ... wurde vereinbart, daß ... anfertigt.
Ich bin zwar kein Jurist, aber für mich ist das ein klarer Auftrag.
D.h. hier müssten die gesetzl. Zahlungsfristen gelten (weiß aber nicht, wie viele Wochen das sind).
so sehe ich das auch und selbst wenn kein zahlungsziel vereinbart wurde gillt in deutschland eine frist von 30 tagen nach eingang der rechnung beim kunden.
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Stephan S
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Re: Wie mahnt man richtig?

Beitrag von Stephan S »

Jo - alles gut. Warte 30 Tage ab Rechnungsdatum und schick ne Erinnerung/Mahnung mit 14 Tagen Frist, dann weiter wie oben schon beschrieben.
Dass kein RE Datum in der Vereinbarung steht, macht nichts. Allgemein ist es üblich, dass eine Rechnung unmittelbar nach der erbrachten Leistung gestellt wird - alles andere müsste ansonsten vorher vereinbart worden sein. Punkt für dich.
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Stephan S
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Re: Wie mahnt man richtig?

Beitrag von Stephan S »

Vergiss also die 30-Tage-Regelung
Gut, dass du das noch Mal klarstellst. Mir war so- aber ich war mir nicht sicher.
pomasto
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Re: Wie mahnt man richtig?

Beitrag von pomasto »

Stephan S hat geschrieben:Das wichtigste ist die Fristsetzung. Ob das Mahnung heißt oder Erinnerung, ist nicht relevant. Gebühren sind auch Geschmackssache- ich finde, es hat wenig Stil.
Ich würde zunächst freundlich ohne Gebühren erinnern, 14 Tage einräumen und darauf hinweisen, dass danach erhebliche Zusatzkosten entstehen können.
Wenn du sicher gehen willst, mach es per Einschreiben- das würde auch Gebühren rechtfertigen- aber auch das ist nicht nötig.
Nach Ablauf gibst du es zu einem Anwalt, der dann wahrscheinlich selber noch mal schreibt, bevor er ein Verfahren einleitet.
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Wenn nicht, musst du versuchen, eine Anerkennung deiner Rechnung zu bekommen, damit später keiner sagen kann, dass keine Bezahlung vorgesehen war. (Und wenn's nur eine eMail ist mit den Worten "ich zahle dir das nächste Woche" oÄ.)
Ich hätte es genau so gemacht. Zuerst nur eine Zahlungserinnerung, danach eine Mahnung- aber da würde ich auch schon Mahngebührne verlangen.
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Re: Wie mahnt man richtig?

Beitrag von go »

Hey, danke nochmal für die Ausführlichkeit.
Hatte übrigens die Rechnung ohnehin per Einschreiben geschieckt...
besten Gruß go
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