A1 Formular für Gig im Ausland

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reiztrigger
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A1 Formular für Gig im Ausland

Beitrag von reiztrigger »

mal so aus interesse:
musstet ihr auch schon n A1-formular ( http://europa.eu/youreurope/citizens/wo ... htm#a1form )
für einen einzelgig ausfüllen/bestätigen lassen? ist das üblich?
musste ich grad machen für n gig in italien.
für längere auslandsarbeit mag das sinnvoll sein; aber für einen einzelnen auftritt scheint mir das doch übertrieben...
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MFPhouse
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Re: A1 Formular für Gig im Ausland

Beitrag von MFPhouse »

noch nie.
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Peter Ostry
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Re: A1 Formular für Gig im Ausland

Beitrag von Peter Ostry »

Die Italiener wollen wissen wer dich bezahlt, wenn du beim Sturz in den Orchestergraben kaputtgehst. Ich muss das Formular nicht ausfüllen, aber du bist ja relativ neuwertig.
Es ist ein Brauch von alters her:
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Re: A1 Formular für Gig im Ausland

Beitrag von MFPhouse »

Grübbel Grübbel Hehe.
Wie immer hat der Peter zwischen den Zeilen die Nadel im Heuhaufen gefunden.

@Daniel
Es geht um Krankenkasse
…die bist Schweizer ;-)

Ansonsten ist das vollkommen für den Arxxx

Entweder dein "jetziger" Arbeitgeber regelt das für dich oder,
du machst das Freiberuflich.

Alles andere ist Dünnenschisskirchen.


BTW.: Seit wann ist die Schweiz Mitglied der EU ?
http://de.wikipedia.org/wiki/Mitgliedst ... chen_Union
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reiztrigger
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Re: A1 Formular für Gig im Ausland

Beitrag von reiztrigger »

was es ist, ist schon klar.
es geht darum, nachzuweisen, dass der auftretende in einem anderen land sozialversichert ist und dass das veranstalterland
im ausnahmefall keine zahlungen zu leisten hat.
hat nix damit zu tun, dass die schweiz nicht in der EU ist.
ich finds nur seltsam, dass nach dutzenden gigs überall auf der welt (inkl. italien) nun ausgerechnet die italos für EINEN auftritt
solches tamtam machen.
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MFPhouse
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Re: A1 Formular für Gig im Ausland

Beitrag von MFPhouse »

reiztrigger hat geschrieben: hat nix damit zu tun, dass die schweiz nicht in der EU ist.
ja doch ,
Formulare zur Bescheinigung Ihrer sozialversicherungsrechtlichen Situation beim Umzug innerhalb der EU
Ich habs jetzt nur kurz überflogen aber,
den Schein den du da unterschrieben hast , können die sich sonst wo hinschieben .
Der ist nicht nämlich für dich und die garnicht relevant . ;) :mrgreen:
… soweit ich das so auf die schnelle einsehen konnte.
Stichwort " innerhalb der EU " und du bist nicht EU

Wenn es hart auf hart kommt , von deiner Krankenkasse einen expliziten Tages Auslands ( A1 :mrgreen: ) ausstellen lassen.
Haben die bestimmt irgendwo in der Schublade rumstauben.

Politisch gesehen ist das natürlich ein Afront gegen die Schweiz . Willkommen in der "neuen " freien Bürokratie Europas .
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Re: A1 Formular für Gig im Ausland

Beitrag von MarkusH »

In der Schweiz ist die Sozialversicherungspflicht streng. Jeder - auch nur zeitweise beschäftigte - muss angemeldet werden. Das wäre kein Problem, wenn man z.B. für 10 Tag in der Schweiz in einem Hotel muckt.

Aber: Die KSK schmeißt einen hierzulande dann raus und man muss nach den 10 Tagen erneut Aufnahme beantragen. Dies führt u.U. zu Problemen.

Das A1-Formular weist nach, dass man in D sozialversichert ist - dann muss man in der Schweiz nicht angemeldet werden und alles ist gut.

Das A1-Formular (auch genannt: Entsendebescheinigung) erhält man in der Tat bei seiner Krankenkasse. Wer privat versichert ist, kann dort etwas ähnliches erhalten, hat aber eh nicht das Problem, evtl. aus der KSK zu fliegen.....
Die Entsendebescheinigung kann man auch für andere Länder erhalten, als die Schweiz.
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Re: A1 Formular für Gig im Ausland

Beitrag von MarkusH »

Ich habe meines vom letzten Schweiz-Engagement rausgesucht und darauf steht folgendes:

Bescheinigung über die Rechtsvorschriften dder sozialen Sicherheit, die auf den/die Inhaber/in anzuwenden sind
Verordnung (EG) Nr. 8832004 und Nr. 987/2009

Gemeint sind dabei die Art. 11 bis 16 der (EG) Nr. 8832004 und Art. 19 der (EG) Nr. 987/2009.

Wie gesagt: wer in einer gesetzlichen Krankenkasse ist (z.B. über die KSK) der muss nur dort anrufen und die Dauer des Gastspiels angeben, dann bekommt er recht zügig diese Bescheinigung ausgestellt. Man sollte vorher klären, welcher Versicherungsschutz in der Schweiz gilt und gegebenenfalls eine Reisekrankenversicherung abschließen.
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Re: A1 Formular für Gig im Ausland

Beitrag von Pentatonik »

Wie gesagt: wer in einer gesetzlichen Krankenkasse ist (z.B. über die KSK) der muss nur dort anrufen und die Dauer des Gastspiels angeben, dann bekommt er recht zügig diese Bescheinigung ausgestellt.
So ist es. In Österreich brauchte ich den Wisch letztes Jahr auch, das war nicht immer so…. Ging ohne Probleme über die Krankenkasse.

Alaaf us Kölle

PS
Oh, schon was älter der Beitrag
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