Künstlervertrag für Auftritt: Fragen...

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rumo

Künstlervertrag für Auftritt: Fragen...

Beitrag von rumo »

Haben hier einen Künstlervertrag vorliegen...

Frage:
Es steht, man sei frei in der Gestaltung des Auftritts. Heißt das, wir könnten, sollte tatsächlich theoretisch jemand krank werden, den Gig dann mit dem Instrument aus Ableton Live bestreiten oder sollte/muss/darf man sich (zb. einen) Ersatz-Drummer holen? Wegen Strafzahlung und so...
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Axel
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Re: Künstlervertrag für Auftritt: Fragen...

Beitrag von Axel »

Ich würde bei sowas zuerst an die Veranstaltung denken, nicht an den Vertrag. Wenn der Promoter davon ausgeht, dass ihr eine Band mit fester Besetzungsstärke seid, wird er das in gutem Glauben so eingekauft haben. Wenn jemand krank wird, sprich einfach mit dem Veranstalter und sag ihm, was die Optionen sind. Gutes Geschäft ist, wenn beide Seiten glücklich sind. Wenn du da anfängst mit "...im Vertrag steht aber...", kannst du sicher davon ausgehen, dass man mit dir nicht mehr zusammenarbeiten wird. Und viele Veranstalter kennen sich untereinander- egal ob Sozialpädagoge im Jugendzentrum oder Marek Lieberberg.
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rumo

Re: Künstlervertrag für Auftritt: Fragen...

Beitrag von rumo »

Danke, so war's gar nicht gemeint. Nur um im Ausnahmefall des Ausnahmefalls die Optionen zu haben, dass man schonmal vorplanen kann und nicht erst wenns zu spät ist...
Der Hinweis aufs offene Gespräch im Ausnahmefall ist aber auf jeden Fall Gold wert :)

Danke dir!
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teloy
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Re: Künstlervertrag für Auftritt: Fragen...

Beitrag von teloy »

....solange du die erfolgreiche durchführung garantierst und durchziehst, ist alles tutti....

du liest das zu eng.......es geht lediglich darum, das es keinen krankheitsbedingten totalausfall gibt....

show must go on.....wie du das anstellst, ist deine sache.....

das musst du auch nicht im ernstfall vorher absprechen....
aber spielen müsst ihr halt...so oder so....
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....coincidence is code.....RAW RUMBLE CODE.
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Rolle
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Re: Künstlervertrag für Auftritt: Fragen...

Beitrag von Rolle »

der Satz bezieht sich aber auf die Gestaltung des Auftritts...
Das heißt, ihr bestimmt welche songs ihr spielt, wie lange ihr spielt, auf welche Art ihr eure Show aufführt, etc.

Was die Bandmitglieder angeht ist das garnicht so einfach.
Als Beispiel:
Eine Galaband hat immer wechselnde Mitglieder und jedes festes Mitglied hat einen sub, der den Job bei Bedarf übernehmen kann.
Dort ist das also normal.
Wer aber die fantastischen Vier bucht, der möchte diese natürlich auch auf der Bühne haben.

Es kommt also drauf an, wie wichtig es für den Veranstalter/Fan ist, dass eure Kapelle vollständig auf der Bühne steht.
Je wichtiger, desto wahrscheinlicher, dass es im Vertrag explizit vermerkt ist.
es ist ein einfach ist das
rumo

Re: Künstlervertrag für Auftritt: Fragen...

Beitrag von rumo »

Hmm... OK. Ganz schlau bin ich noch nicht geworden, aber es geht schon in die richtige Richtung :)
Danke!
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