Urheberrechtliche Frage

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hanksinclair
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Urheberrechtliche Frage

Beitrag von hanksinclair »

Ich habe den Auftrag bekommen, eine Coverversion eines Songs zu erstellen. Dazu soll ich einen Sänger aufnehmen, der zu einem Karaoke-File singen will. Ich soll nun die Aufnahme mixen und ihm dann das Ergebnis zur Verfügung stellen. Er will den Song dann auf Youtube stellen.

Nun das Problem:

Das Karaoke-File ist von iTunes heruntergeladen und es gibt weder eine Genehmigung des Erstellers des Files noch vom Rechteinhaber des eigentlichen Songs zur Weiterverwertung dieser Musikstücke. Für mich ist damit klar, dass es sich hier (beim Hochladen auf Youtube) um eine klare Urheberrechtsverletzung handelt.

Andererseits muss ich ja nicht wissen, was mein Bekannter mit meinem Mix anfangen will (kann ich im Detail ja gar nicht).

Die Frage ist nun, ob ich als "Ersteller" des Mixes rechtlich für die weitere Verwertung verantwortlich gemacht werden kann?
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hugoderwolf
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Re: Urheberrechtliche Frage

Beitrag von hugoderwolf »

Das mit der GEMA dürfte das geringste Problem sein. Die Sache mit dem Karaoke-Playback ausm iTunes Store finde ich da deutlich kritischer.

Du solltest dir eventuell von dem Typen schriftlich bestätigen lassen, dass das Tonmaterial, das er dir da anliefert, frei von Rechten Dritter ist. Das ist es offenbar ja nicht, aber dann bist du erstmal ausm Schneider. Ich weiß allerdings nicht ob es problematisch ist, wenn für dich so offensichtlich ist, dass das eben nicht stimmt. ;)
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hugoderwolf
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Re: Urheberrechtliche Frage

Beitrag von hugoderwolf »

OK, stimmt. Ich dachte halt gerade an den Fall von neulich mit dem Webdesigner. Aber da war's ja dann wohl auch so, dass der Webdesigner eben die ungeklärten Fotos hochgeladen hat, in dem Glauben dass das sauber ist, was ihm der Auftraggeber in die Hand drückt. Na dann is wirklich alles takko. ;)
GoaSkin
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Re: Urheberrechtliche Frage

Beitrag von GoaSkin »

Du solltest von deinem Auftraggeber unbedingt einen Vertrag in der Hand haben, aus dem klipp und klar hervorgeht, was deine Arbeit ist und dass deine Rolle lediglich ist, ihm etwas zuzuarbeiten, sodass du falls man dir etwas anhaben möchte, immer etwas in der Hand hast, um den schwarzen Peter dem Auftraggeber zuschieben zu können.

Ansonsten ist alles so weit OK. Du solltest aber den Song wirklich nur ihm zur Verfügung stellen. Nicht selbst bei Youtube oder anderswo hochladen. Die Verteilung des Werkes auf jeden Fall ihn machen lassen!

Ein Urheberrecht kannst du nicht dadurch verletzen, eine Cover-Version zu produzieren. Und auch lizenzpflichtig ist dies alleine noch nicht. Diese Themen kommen dann ins Spiel, wenn das Ganze veröffentlicht wird und zwar für denjenigen, der es veröffentlicht. Wenn dein Auftraggeber das macht ist das alles sein eigenes Problem. Einen entsprechenden Vertrag wie anfangs erwähnt solltest du aber in der Tasche haben, falls jemand auf die Idee kommt, sich dummzustellen und behauptet, von einer Cover-Version wäre nie die Rede gewesen.
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