Geschäftskonto zwingend?

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Sir Hannes
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Geschäftskonto zwingend?

Beitrag von Sir Hannes »

Stimmt es wirklich, dass die Bank irgendwann checkt, dass ich in der Mehrzahl geschäftliche Transaktionen (Ust-Überweisung ans FA) über mein Girokonto durchführe und ein Geschäftskonto verlangt? Im Zuge meiner Simplizitätsstrategie stampfe ich alles ein, was mich Zeit, Übersicht und Zahlenkollonen kostet. Aber grade beim Konto wirds mir jetzt doch wieder zu unübersichtlich und hätte gerne in meinem OnlinePortal ein weiteres Konto gelistet, über das nur Dinge wie besagte Ust. oder Rücklagen laufen.

Wie sind euere Erfahrungen dazu? Fahrt ihr alle 2-gleisig privat&geschäftlich? Und habt dafür versch. Zugangsdaten oder läuft alles über eine Bank? Welche Gebühren zahlt ihr? Für mich sind Kontogebühren und Kreditkartengebühren 2018 völlig veraltet und bin ich nur bereit zu zahlen, wenn es sich um eine Ethikbank o.ä. handelt. (Und wenn der Service stimmt.)
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mo
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Re: Geschäftskonto zwingend?

Beitrag von mo »

Ich mach seit über 10 Jahren alles über mein Girokonto. Aus ähnlichen Gründen wie du, ich will alles so einfach und simpel wie möglich haben.
Bislang hat sich meine Bank nicht darüber beschwert (comdirect).
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Stephan S
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Re: Geschäftskonto zwingend?

Beitrag von Stephan S »

Ich mache seit über 30 Jahren alles mit ein und demselben Konto (Sparkasse).
Ändern würde ich das erst wenn ich als Händler unterwegs wäre.
Sir Hannes
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Re: Geschäftskonto zwingend?

Beitrag von Sir Hannes »

Okay, interessant zu lesen. Samstag saß ich an Einkommenssteuer und Jahresumsatzsteuer. Letztere ging nicht auf. Bis ich herausgerechnet hatte, dass ich selbst abzutretende Ust. mit rückzuzahlender Ust. gegengerechnet hatte. Klarer Fall von Anwenderfehler. Aber ich bin kein Beamter, allein das Getue mit der KSK hat zu mittäglichen Flüchen geführt.

Eure Puffer für eventuelle Nachzahlungen behaltet ihr einfach auf dem Giro? Und hofft, dass ihr nicht mal auf einmal nen neuen MacPro samt 4k und Sennheiser MKH20 kaufen müsst? (bang)
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Häschen
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Re: Geschäftskonto zwingend?

Beitrag von Häschen »

Ich hab mein Geschäftskonto bei Kontist.
Kostet mich nichts, aber Kosten fürs Geschäftskonto können von der Steuer abgesetzt werden.

Buchhaltung mach ich per Sev Desk. Das ist für mich 'ne gute Kombi. Alles schön getrennt.
Ich schreib max. 25 Rechnungen im Jahr und hab im Monat höchstens 10 Belege zu erfassen.
UmSt muss ich noch monatlich beim Finanzamt anmelden. Das ist per Sev Desk mit 2 Klicks erledigt, wenn alles sauber erfasst wurde.
Am Ende des Jahres wirft Sev Desk ne EÜR - Einnahmen Überschuss Rechnung aus. Alles gut.

Da du das Thema KSK angeschnitten hast, würd ich gerne die Gelegenheit nutzen und das Thema weiter aufgreifen.
Ende Mai sollen ja die Steueerklärungen abgegeben werden.

Mit den Eintragungen für die KSK in die Einkommensteuererklärung tue ich mich auch schwer.
Ich denke, dass grösste Missverständnis entsteht dadurch, dass man an die KSK überweist, aber in der Einkommensteuererklärung die KSK unter steuerfreie Zuschüsse erfasst wird.
Also anstatt von der KSK den Zuschuss überwiesen zu bekommen, überweist man an die KSK, die packt ihren Zuschuss rauf und überweist dann an die Krankenkasse bzw. Rentenversicherung. Diese Prozedur soll wohl Missbrauch vorbeugen. Alles was die KSK überweist sind DEINE gesamt Kosten.
DEIN Beitrag an die KSK, abgezogen von den Gesamtkosten, sind die steuerfreien Zuschüsse der KSK.


So wie ich es verstanden habe, wird folgendes in der Anlage Vorsorgeaufwand (2017) eingetragen.

unter Punkt 6 (Beiträge zur gesetzlichen Renteversicherung ...), was die KSK an die Rentenversicherung überwiesen hat. (Die KSK schickt ein Schreiben, wo alles einzelnd aufgelistet ist.)
unter Punkt 7 (.. steuerfrei Zuschüsse ..) was die KSK an die RV überwiesen hat, minus dem, was DU an die KSK für die RV bezahlt hast.

unter Punkt 17 (Beiträge zur Krankenversicherung ...), was die KSK für die KV überwiesen hat.
unter Punkt 19 (Beiträge zur Pflegeversicherung ...), was die KSK für die PV überwiesen hat.
unter Punkt 22 ( Zuschuss zu den Beiträgen …), was die KSK für KV+ PV an die Krankenkasse überwiesen hat, minus deinem Beitrag an die KSK für KV und PV

Das müsste so wohl stimmen. Kann das jemand bestätigen? Hat jemand noch Tips?

Ich hab diesen Artikel in der Linksammlung, den ich aber nicht ganz verstanden habe.
https://www.focus.de/finanzen/experten/ ... 66862.html

Gruß Häschen
Sir Hannes
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Re: Geschäftskonto zwingend?

Beitrag von Sir Hannes »

Hola Häschen,

ich speicher mir deinen Text über die KSK ab fürs nächste Jahr. Meine Reaktion letztens war: fix eine E-Mail an die KSK aufgesetzt mit der Bitte, bei ihren Jahresschreiben in Zukunft doch gleich die entsprechende ELSTER-Kästchennummer mit anzugeben. Hatte die DEBEKA immer schon von sich aus gemacht, da kannste dann einfach nix mehr falsch machen, keine Irritationen mehr, Nummer gesucht, Betrag rein egal was und fertig. Denn die Recherche im Elster-Forum zu KSK ist ja grausig. Dieses Jahr denke ich mir: wenn das FA meckert, sollen sie sich melden, ansonsten passt das. Nächstes Jahr werde ich dann detaillierter.

Sev Desk ist für mich irgendwie überflüssig, das kann ich alleine. Aber Kontist erscheint mir ja mega interessant. Das automatische Ausrechnen von Steuerbezügen ist genau das, was ich derzeit suche. Ich hab bisher einen Prozentsatz pauschal auf alles geschlagen, um nicht in diese Steuerfalle zu kommen - aber wie würde im Elster-Forum auf genau diesen Satz die Antwort lauten: "Du scheinst keine Ahnung davon zu haben, was du tust. Wende Dich dringend an einen Steuerberater." :lol:

Also danke dir fürs Teilen dieser Info. (clap)

@Kontist: das nutzt man ausschließlich über die App? Kein Webformular wie beim online banking? Hast du dir die AGB's durchgelesen, Einlagesicherung usw und so fort? Finde zu Kontist relativ wenig im Netz, Drittquellen, Wiki etc.
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Häschen
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Re: Geschäftskonto zwingend?

Beitrag von Häschen »

Hi Hannes,
die AGBs hab ich mir ehrlich gesagt nicht durchgelesen.
Ich brauchte schnell ein Geschäftskonto und Kontist hatte irgendwie die Features, die nach dem Klangen was ich so brauche. Ich nutze es nur über die App.

Welchen Prozentsatz du an Einkommensteuer bezahlst entscheidet der Umsatz den du machst. Prinzipiell kannst du es auch anhand dieser Liste selbst machen.

http://www.grundtabelle.de/Grundtabelle-2017.pdf

Gruß
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felusch
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Re: Geschäftskonto zwingend?

Beitrag von felusch »

Häschen hat geschrieben:Hi Hannes,

Welchen Prozentsatz du an Einkommensteuer bezahlst entscheidet der Umsatz den du machst.
Gruß
[emoji85][emoji85][emoji85]...typisch Tontechniker [emoji51][emoji51][emoji51]


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Häschen
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Re: Geschäftskonto zwingend?

Beitrag von Häschen »

Ich überleg gerade was daran typisch Tontechniker sein soll? Wahrscheinlich ist die Aussage nicht präzise genug?
Im Grunde ist aber der Umsatz abzüglich der Kosten, die man geltend machen kann, mit dem der Einkommensteuersatz festgelegt wird.
Wahrscheinlich hätte ich gleich Gewinn sagen sollen weil der Umsatz nicht zwingend etwas über den Gewinn aussagt. Aber der Thread ist ja dazu da das wir uns austauschen.
Also nur zu. :mrgreen:
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felusch
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Re: Geschäftskonto zwingend?

Beitrag von felusch »

Alles gut Häschen, war nur ein kleiner spontaner Scherz, der darauf abzielte, dass wir uns in einem gesättigten Marktumfeld in einem ruinösen Preiswettbewerb befinden, an dem sicherlich auch der Umstand, dass viele Kollegen weder rechnen noch wirtschaften wollen eine Teilschuld trägt. Ich wollte aber weder eine Diskussion los treten noch Dir unvermögende Fähigkeiten in wirtschaftlichen Belangen unterstellen.

Grüsse
Bodo


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mo
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Re: Geschäftskonto zwingend?

Beitrag von mo »

Kann dieses Kontist Kono denn automatisch erkennen ob eine eingehende Rechnung 7 oder 19% Mwst enthält?
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Häschen
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Re: Geschäftskonto zwingend?

Beitrag von Häschen »

@Bodo
Da ist wohl was wahres dran.

@mo
Automatisch wohl nicht, aber man kann dem Eingang nachträglich per Hand den richtigen MWSteuersatz zuweisen.
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Axel
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Re: Geschäftskonto zwingend?

Beitrag von Axel »

Kontist ist interessant, danke für die Anregung!
Auf einen Steuerberater würde ich trotzdem nicht verzichten wollen. Der kann Sachen , die keine Software kann: Prokura gegenüber dem FA, vertrauensvoller Umgang mit den FA- Mitarbeitern etc
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Sir Hannes
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Re: Geschäftskonto zwingend?

Beitrag von Sir Hannes »

felusch hat geschrieben: 02 Jun 2018 - 9:02 Alles gut Häschen, war nur ein kleiner spontaner Scherz, der darauf abzielte, dass wir uns in einem gesättigten Marktumfeld in einem ruinösen Preiswettbewerb befinden, an dem sicherlich auch der Umstand, dass viele Kollegen weder rechnen noch wirtschaften wollen eine Teilschuld trägt. Ich wollte aber weder eine Diskussion los treten noch Dir unvermögende Fähigkeiten in wirtschaftlichen Belangen unterstellen.

Grüsse
Bodo


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Finde ich ist auf jeden Fall ein guter Einwand. Wer nicht weiß, was er wert ist, verkauft sich für billig an Firmen, die nicht wissen, was wir machen und was es wert ist. Daher unbedingt :!: hier mal reinschauen und für den eigenen Arbeitsbereich herleiten (oder hinzerren, die Grundbedingung trifft quasi für fast jeden zu, Stichwort Dumpinggrenze):

https://www.bvft.de/service/gagenempfehlungen/

1. Ja, selbst erlebt, dass ich dann als "teuer" verunglimpft wurde. Aber auch gelernt: Solche Leute wertschätzen die Arbeit anderer allgemein nicht, außer ihre eigene. Ergo arbeite ich mit denen nicht mehr zusammen. (höhere Arbeitsfreude bei nur temporär weniger Einkommen)
2. Für Berufsanfänger gilt diese Liste erst recht. :idea:
3. Die Zahlen sind ebenfalls auf der Seite ausführlichst aufgeschlüsselt (Stichwort Kraka, Rente, Versicherung, entfallende Arbeitgeberanteile usw.)
4. (Werbung): Wer noch nicht Mitglied ist, kann es werden, auch wer keine drei Filme im Portfolio hat, wird halt Basismitglied, ist auch günstig. Gibt dann nen Medienanwalt als Erstansprechpartner umsonst. (Werbung Ende) Und es geht in erster Linie ums Teilen von berufsrelevanten Informationen. Und ohne diesen Austausch - wer kann da als Berufsanfänger gesund in seinen Beruf reinwachsen? Also ich kann's nicht 8)
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