Rechtliches Samples ÖPNV

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beatbert
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Rechtliches Samples ÖPNV

Beitrag von beatbert »

Ich brauche für die Produktion eines Songs für einen Bühnenkünstler Samples von Geräuschen des öffentlichen Nahverkehrs. Also Türen öffnen/schließen, Abfahrtsignal etc., und zwar inklusive der entsprechenden Piep/düdelüt-Sounds usw.
Ich habe zwar einiges in meiner Library, würde aber gerne mit nem Field-Recorder losziehen und ein paar Sachen aufnehmen.

Jetzt frage ich mich ob ich damit Urheberrechte verletzen könnte. Schließlich werden diese Signale ja von irgendwem entworfen. Und ich baue sie in diesem Fall nicht einfach als Geräusch sondern als möglicherweise tragendes Element in die Komposition mit ein.

Zweite Frage: Eher unwahrscheinlich, aber könnte sein das ich auch Schnipsel von Durchsagen verwende. Würde man dann womöglich sogar Persönlichkeitsrechte verletzen?
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Saxer
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Re: Rechtliches Samples ÖPNV

Beitrag von Saxer »

Geräusche, die von Dingen erzeugt werden, sind nicht geschützt. Aufnahmen davon schon. Du darfst Sythesizer absampeln, die mit Oszillatoren arbeiten, aber wenn bei Softwaresynths in der Klangerzeugung Samples benutzt werden, dann nicht, denn das sind Aufnahmen. Türegeräusche und ähnliches sind unproblematisch, wenn Du sie selber aufnimmst.

Bei Durchsagen verletzt Du eher Leistungsschutzrechte als Persönlichkeitsrechte. Irgend jemand hat's ja gesprochen und die Rechte an den Aufnahmen freigegeben und irgend jemand hat dafür bezahlt, und bei dem liegen dann auch die Rechte zur Weiterverwertung. Bei den Sprachsamples wäre ich also eher vorsichtig, wenn sie ein tragendes Element sind. Bei Düdeldüt-Sounds ist es ähnlich, die hat jemand produziert. Unwahrscheinlich aber, dass da eine Urheber-Werkshöhe erreicht wird.
Von der Allgemeinheit finanzierte Aufnahmen sind allerdings oft freigegeben, zB die NASA Aufnahmen (Mondlandungs-Funkkontakt) sind frei. Aber von wem man da Infos bekommen kann, weiß ich leider auch nicht.
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milchstrasse7
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Re: Rechtliches Samples ÖPNV

Beitrag von milchstrasse7 »

Ich denke auch die Sprachsamples die öffentlich zugänglich sind sind frei. Ich hab oft genug für Sendeanstalten (ZDF/ard/private) an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln als Tonmeister gedreht. Teilweise hab ich extra auf Durchsagen etc gewartet um für die Filme und Beiträge aussagekräftige Töne zu haben. Da war nie von rechtlichen Einschränkungen die Rede.

Allerdings schon wenn’s beispielsweise um Telefonate ging. Da musste ich immer eine Genehmigung der Protagonisten einholen.

Ich glaube das verhält sich wie das Recht am eigenen Bild. In der Öffentlichkeit kann man idR. nicht verhindern gedreht zu werden.
hier herrscht permanenter Aufnahmezustand
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beatbert
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Re: Rechtliches Samples ÖPNV

Beitrag von beatbert »

Ah, aha, danke für eure Einschätzung.
Bei der Sache mit dem Persönlichkeitsrecht ging es mir ja eben um genau den Fall von Live-Ansagen, die also nicht vom Band kommen.
Ist aber inzwischen gegenstandslos bei dieser Produktion, weil ich so etwas nicht benutzt habe.
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