Eine Band als GbR anmelden

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tfoal
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Eine Band als GbR anmelden

Beitrag von tfoal »

Hallo,

ich wollte mal nachfragen, ob es eigentlich irgendetwas kostet, eine band als GbR anzumelden?
Und welche Vor- und Nachteile hat man denn dadurch?

Grüße,
Tfoal
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Freezer
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Beitrag von Freezer »

Eine GBR ist man einfach, sofern kein anderer Vertrag besteht. Dazu muss man nichts anmelden.

Eine GBR ist es auch wenn ich mit meinem Kumpel gemeinsam Sachen beim Flohmarkt verkaufe ;-)
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yanos
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Beitrag von yanos »

eine anmeldung ohne gewerbe, also antrag beim finanzamt kostet nüscht.
ihr müsst dann halt eine steuererklärung für die band machen und ihr haftet mit euerm privatvermögen solidarisch. wobei ihr ja wahrscheinlich jetzt schon eine gbr seid.

ich persönlich sehe den vorteil in der möglichkeit aus den mündlichen abmachungen schriftliche zu machen und das ganze auf etwas sicherererere (also mehr sicher) beine zu stellen.

prinzipiell kann ich nur empfehlen mal einen blick ins bgb zu werfen. ein echt gutes buch, manchmal etwas langatmig.. aber insgesamt recht unterhaltsam.
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zeebie
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Beitrag von zeebie »

Das Thema beschäftigt mich auch gerade und ich wollte auch schon einen Thread dazu eröffnen.

Mich interessiert, wie ihr das handhabt - wer unterschreibt Verträge, wie teilt ihr Einnahmen aus Lizenzen
und Live Gigs auf und wie sehen diesbezügliche schriftliche Abmachungen untereinander aus?

Welche Alternativen zur GbR gibt es, bzw. könnte auch eine Einzelperson als "Die Band" auftreten und
die anderen Bandmitglieder stellen Rechnungen? Wie würde man das ggf. vertraglich regeln?

Ich denke, für eine Band mit festen Mitgliedern mag eine GbR sinnvoll sein, wie sieht es aber mit losen
Projekten aus, die vielleicht einen festen Stamm von maximal zwei, drei Leuten haben und ansonsten
eher ein Open Band-Konzept verfolgen?

Ich brauche eigentlich keine Paragraphen, eher Erfahrungswerte. :wink:


zeebie
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yanos
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Beitrag von yanos »

bei losen projekten halte ich es so, dass ich in der tat der einzige verabtwortliche bin und mit den anderen musikern honorarverträge auf freiberuflicher basis schließe.

bei cd-einspielungen werden musiker entweder direkt bezahlt oder bekommen einen anteil am verkaufserlös (nur einspielen, keinen kompositorischen anteil).

bisher hat das alles gut geklappt da die meisten musiker ja mehr als ein projekt , bzw. eine einnahmequelle haben.

verträge mache ich nur im konkreten fall.

bei einer festen stammbesetzung könnte diese als gbr gelten und dann als solche verträge mit freien musikern machen. ihr könnt ja einen aus der gbr zum vertreter der gesellschaft machen.
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hyp408
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Beitrag von hyp408 »

Ja, eine GBR ist man immer, wenn man gemeinsam handelt (also auch z. B. Ehepaare, Tip- und Fahrgemeinschaften etc.) und natürlich ist eine Band, wenn sie gemeinsam auftritt im Moment des Auftritts eine GBR. Sie haftet z.B. gemeinsam d.h. jeder Einzelne in voller Höhe für (Personen und Sach-) Schäden, die entstehen können (durch explodierende Pyrotechnik, umstürzende PA Türme, Trommelfellschäden etc.).

Was Du meinst, ist wahrscheinlich, der GBR durch einen Gesellschaftsvertrag ein gewisses Gerüst zu geben. Hier können in der Tat Verantworlichkeiten etc. festgelegt werden. Z.B. das Bandmitglieder bestimmte "Kündigungsfristen" einzuhalten haben, was für denjenigen wichtig ist, der letztendlich einen Vertrag unterschreibt. Hier kann auch festgelegt werden, dass im Falle einer Vertragsverletzung durch den Einzelnen eben durch Diesen ein Schaden im Innenverhältnis (gegenüber den anderen haftenden Mitgliedern) beglichen werden muss. etc ...

Näheres gibts vielleicht im Internet (nach Muster Gesellschaftsvertrag GBR suchen) oder bei einem Rechtshilfeverein oder einem Anwalt (muss nicht teuer sein).

In der Praxis bringt es sowas nur bei Profi-Bands, wo es um Existenzen geht und wo die Einnahmen einen solchen Aufwand rechtfertigen. Im Einzelfall ist es immer schwer, Ansprüche durchzusetzen. Erstens hat da wo nichts ist sogar der Kaiser sein Recht verloren und zweitens - nehmen wir mal an, der Basser hat keinen Bock mehr ... er ist aber vertraglich gezwungen noch 3 Gigs mitzumachen .... viel Spass!!!

Meine Erfahrung: Rechtsanwälte machen oft einfache Sachverhalte kompliziert ... die beste Versicherung ist immer noch, wenn man sich in der Band gut versteht. Wenn das nicht der Fall ist, sollte man lieber andere Mitmusiker suchen.

Gruss

Hyp
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Beitrag von zeebie »

yanos hat geschrieben:bei cd-einspielungen werden musiker entweder direkt bezahlt oder bekommen einen anteil am verkaufserlös (nur einspielen, keinen kompositorischen anteil).
OK, direkte Bezahlung/Künstlerquittung ist klar, aber wie regelst Du das mit den Verkaufserlösen? Dafür muss es ja eine Art Vertrag
geben und der Musiker sollte den Betrag auch irgendwie nachvollziehen können, der lässt sich ja nicht vorher festlegen.
yanos hat geschrieben:bei einer festen stammbesetzung könnte diese als gbr gelten und dann als solche verträge mit freien musikern machen. ihr könnt ja einen aus der gbr zum vertreter der gesellschaft machen.
Ich tendiere eigentlich mehr zur Einzelkämpferlösung. Schon die Vorstellung, eine zusätzliche Steuererklärung abgeben zu müssen,
finde ich nicht besonders prickelnd.


zeebie
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Rotten
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Beitrag von Rotten »

In diesem Zusammenhang möchte ich auf den deutschen Rockmusikerverband verweisen

http://www.drmv.de

dort kann man unter anderem ein Buch bestellen...

http://www.drmv.de/mm/index.php3?site=drmv-musikerbuch

jenes dort..in dem Schinken werden genau diese Fragen behandelt...dazu findet man etliche Verträge rund ums BIZ..ich habe die Ausgabe nicht bereut...Als Mitglied kann man übrigens auch Verträge kostenfrei prüfen lassen etc...

Beim Durchlesen der Gbr Verträge (bzw, deren, im Buch enthaltenen, Muster) kamen dann doch noch so einige Dinge hoch die auch dringend geklärt werden musstem an die aber so sicher niemand gedacht hätte.

Ich schliesse mich Yanos übrigens an...macht ALLES schriftlich, sollte sich irgendwer dabei quer stellen, nach dem Motto...ey Alter, sowas brauchen wir doch nicht, dann mach dir deine Gedanken....
Zuletzt geändert von Rotten am 18 Apr 2007 - 15:49, insgesamt 1-mal geändert.
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blinkmuffel
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Beitrag von blinkmuffel »

Hallo,

hier gibt es einen Mustervertrag:

http://www.rockcity.de/documents/gesell ... ertrag.pdf

Alles andere, sprich wer bekommt wieviel Prozent der Gage, Beteiligung an Verkäufen etc. ist immer Verhandlungssache.
Für Beteiligung an Verkäufen macht natürlich eine regelmäßige, detaillierte Abrechnung Sinn.

Gruß
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yanos
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Beitrag von yanos »

@zeebie
ich stehe auch eher auf die einzellösung. d.h. dass ich mit jedem einzelnen musiker der stammbesetzung einen "vertrag über freie mitarbeit" mache (musterexemplar der IHK, von meinem anwalt überarbeitet) und separate honorarverträge mit den "ab und zu musikern".

mit den beteiligungen sieht es genauso aus. die anteile werden ausgerechnet (%ual oder in euro/cd) und vertraglich geregelt. meist gibt es dann eine abrechnung pro quartal. das ist auch ein relativ einfacher vertrag, da die musiker die kohle von mir und nicht vom label/Verlag bekommen.
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diddom
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Beitrag von diddom »

Ein GbR Vertrag ist nur nötig, wenn eine gleichbleibende Besetzung regelmässig zusammenarbeitet also z.B. eine klassiche Band.
Wenn es sich um wechselnde Besetzungen handelt, ist es einfacher, einer schliesst den Vertrag mit dem Veranstalter und alle anderen beteiligten Musiker schreiben Rechnungen an denjenigen, der den Vertrag mit dem Veranstalter geschlossen hat.
Kompliziert wird das ganze nur in Bezug auf die MWST, sollten beteiligte Musiker teilweise nicht mehrwertsteuerpflichtig sein.
Dann ist es eigentlich besser eine GbR zu haben, die die abwicklung der Umsatzsteuer übernimmt. So können dann die Musiker, die keine USt abführen ihre Honorare ohne USt von der GbR bekommen, die USt pflichtigen inkl. USt. Das ist sauberer.
Grundsätzlich sind ja wie schon erwähnt alle Auftritte, wo Einzelmusiker zusammenkommen und als Band auftreten per Gesetz automatisch eine GbR und müssten theoretisch sogar bei nur einem einzigen Auftritt im Jahr eine gesonderte St-Erklärung für die GbR abgegeben.
Das FA selber winkt da aber aus Angst vor einer flut an "sinnlosen" Steuererklärungen ab und sagt dazu nur: GbR bitte nur, wenn es um einigermassen bedeutende Umsätze im Jahr geht. Also bei 2-3 Auftritten im Jahr eher nicht, bei 20 auftritten im Jahr mit der Gruppe wohl eher.
Ganz wichtig ist nur, das mit der Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer kein Fehler gemacht wird. Da reagiert jedes FA extrem empfindlich drauf.
Übrigens gelten seit einem Entscheid des EuGH für Musiker nur noch 7% MWST bei Konzerten/Auftritten.
Viele machen das immer noch falsch, weil früher die FA nur auf Antrag "künstlerische" Konzerte mit 7% bewertet haben.
Nur reine Musikdienstleistungen wie DJing in Clubs zu Tanzzwecken oder reine Tanzkapellen werden noch oft mit dem vollen Satz belegt, was aber auch immer noch umstritten ist. Bei DJing gibt es auch schon Auffassungen, das diese auch u.U. nur mit 7% belegt werden können.
Davon unberührt bleibt die individuelle Umsatzsteuerpflicht des Musikers in der Band. Das hängt vom indiv. Einkommen ab.
Was Erlöse aus CD Verkäufen/Merchandise etc. angeht, ist ein einfacher Vertrag anzuraten, in dem wenigstens der Verteilungsschlüssel geregelt ist. Ist ja auch wichtig für eine Anmeldung bei der GVL.
Sollte man sich zu einer GbR Regelung entschliessen, unbedingt schriftlich machen, um die nicht die automatischen Regelungen des BGB anwenden zu müssen. Die können nämlich im Trennungsfall der Gruppe vieles kompliziert machen.
Also besser eigener Vertrag mit entsprechenden Klauseln, z.B. das die GbR auch weiterbestehen kann, wenn ein Gesellschafter ausscheidet und wie das Ausscheiden finanziell geregelt wird.
Ich hab so einen Fall schon mal erlebt und da war es sehr gut, das es eine solche Regelung/Vertrag gab, so dass es keine langen Diskussionen gab. Und die salvatorische Klausel am Ende nicht vergessen ;-)
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