Legalität kurzer Samples aus Spielfilmen

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GoaSkin
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Legalität kurzer Samples aus Spielfilmen

Beitrag von GoaSkin »

Hallo,

ich beschäftige mich seit Anfang der 1990er Jahre mit der Produktion elektronischer Musik. Früher habe ich dabei öfters mal auf Vocal-Samples zurück gegriffen, was zur damaligen Zeit auch noch vollkommen legal war. Unter anderem habe ich dabei Dateien von www.dailywav.com bezogen, wo es damals Tonzitate aus hunderten Spielfilmen gab.

Darf ich die entsprechenden Lieder heute überhaupt noch öffentlich anbieten oder aufgrund geänderter Rechtslagen nicht mehr?

Zum Produktionszeitpunkt war das zumindest rechtlich unbedenklich und Quellen im Internet gab es zu Hauf. Heute gibt es auf www.dailywav.com keine Filmsamples mehr. Zählt für das Urheberrecht die aktuelle Rechtslage oder die Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (wobei sich dann auch fragt, wie man beweisen möchte, dass ein auf Tonträgern niemals veröffentlichtes Werk aus dem Jahr 1994 ist)?
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Jennifer Blake
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Re: Legalität kurzer Samples aus Spielfilmen

Beitrag von Jennifer Blake »

Es war damals nicht erlaubt und ist es heute immer noch nicht!


...zumindest in DE!
GoaSkin
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Re: Legalität kurzer Samples aus Spielfilmen

Beitrag von GoaSkin »

Es war damals erlaubt unter der Voraussetzung, dass nur wenige Sekunden auf geklauten Samples basieren und das Werk nicht im Wesentlichen durch die Verwendung das Sample charakterisiert ist.

Bekannte Dancefloor-Vocals wie "Everybody Dance Now" oder "I wanna give you Devotion" wurden in eine Vielzahl von Songs übernommen und die Leute fanden es einfach cool, Gesangsschnipsel aus irgendwelchen Klassikern zu hören.

Im Hip Hop Bereich war es sogar völlig normal, auch ganze Refrains reinzusamplen, bis es einmal eine gerichtliche Klage gab, die das untersagte und dadurch auch zukünftige Hip Hop Produktionen wesentlich veränderten. Dennoch wurde lediglich bei neuen Produktionen nicht mehr gesampled. Das Urteil bedeutete nicht, dass alte Platten im großen Stil aus den Ladenregalen entfernt werden mussten.

Damit stellt sich für mich die Frage, ob es OK ist, in einem Lied ein 3-Sekunden Zitat eines Filmes drin zu haben oder ob das Ärger geben kann.

Ich würde das auch entfernen oder nachsprechen, kann aber leider die Logic-Datei nicht mehr so einfach bearbeiten. Da wurden Synthesizer und Plugins verwendet, die ich heute nicht mehr besitze bzw. für OSX (X86) nicht mehr veröffentlicht wurden.
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Jennifer Blake
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Re: Legalität kurzer Samples aus Spielfilmen

Beitrag von Jennifer Blake »

GoaSkin hat geschrieben:Es war damals erlaubt unter der Voraussetzung, dass nur wenige Sekunden auf geklauten Samples basieren und das Werk nicht im Wesentlichen durch die Verwendung das Sample charakterisiert ist.
Nein, das ist ein Mythos!
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Axel
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Re: Legalität kurzer Samples aus Spielfilmen

Beitrag von Axel »

GoaSkin hat geschrieben:Es war damals erlaubt unter der Voraussetzung, dass nur wenige Sekunden auf geklauten Samples basieren und das Werk nicht im Wesentlichen durch die Verwendung das Sample charakterisiert ist.
das hört man immer wieder, aber es bleibt quatsch. das ist nie recht gewesen. in dem moment, wo ein zitat erkennbar ist, berührt es rechte dritter. für alles andere gilt: wo kein kläger, da kein richter. wenn aber jemand klagt, dann viel spaß. besonders wenn du vorhast, film-zitate zu benutzen. die rechtsabteilung von 20th century fox vs. dj hiphopgangsta aus hannover. das ist nichtmal n frühstück für die ;-)
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Re: Legalität kurzer Samples aus Spielfilmen

Beitrag von teloy »

...die beispiele die du erwähnst sind alle geclearte samples....

heisst, irgendein entsprechender urheber oder rechteverwerter kassiert da mit...

es gibt natürlich eine unbedenklichkeits grenze...aber die liegt da wo man die orginal quelle wirklich nicht mehr erkennt....also microsampling wo nur noch flair und farbe übrigbleiben...

tatsächlich ist es aber höchst unwarscheinlich das dich jemand für die verwendung eines spruchs ala arnie...i'll be back....etc in einem underground track wirklich zur rechenschaft zieht....

aber sobald dein undergroundtrack durch die decke geht und um die welt wirds richtig teuer......egal wie kurz das wiedererkannte sample darin sein mag....
verlass dich drauf....
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Stephan S
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Re: Legalität kurzer Samples aus Spielfilmen

Beitrag von Stephan S »

Ich glaube, der Mythos ist entstanden, da Leute die Zitat-Regelung für Produktionen interpretiert haben- sie gilt aber (nur) für Kompositionen- und das auch nur sehr eingeschränkt, bspw. Wenn Bono in irgendeinem U2 Song mal kurz "I can get no" singt. Jeder weiß, was gemeint ist, es fallen aber keine Tantiemen an, selbst wenn das Riff mal kurz erklingt. Ich nutze ja jetzt auch Zitate...siehe unten.
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Axel
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Re: Legalität kurzer Samples aus Spielfilmen

Beitrag von Axel »

Stephan S hat geschrieben:..es fallen aber keine Tantiemen an, selbst wenn das Riff mal kurz erklingt.
das halte ich für ein gerücht. soweit ich weiß, wurden sogar tantiemen fällig für die nutzung des kick-drum samples aus james browns sex machine und die nutzung eines stewart copeland snare samples.
die nutzung der brass-samples in "mambo no 5" war extrem teuer, obwohl das vorher gedealt wurde, an "sweet bitter symphony" haben the verve garnix verdient, weil im nachhinein geklagt wurde und die royalties daran komplett an die stones gezahlt werden. alles "zitate" nach deiner auslegung.
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teloy
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Re: Legalität kurzer Samples aus Spielfilmen

Beitrag von teloy »

....man kann ein sample als zitat sehen....aber ein zitat muss kein sample sein...sondern halt rezitiert....

du kannst eine zeile nachsingen und somit zitieren....und wenn das nicht gerade ein sich wiederholendes herausstellungsmerkmal deines songs ist, darfst du das......aber wehe du schneidest das selbe ding aus der orginalaufnahme rein....
zwei paar schuhe....


und ja...the verve sind die, die es meines wissens am härtesten getroffen hat...ihr überhit bestand aber auch aus nem kompletten take einer bigband easy version einer stones nummer....
und so ein geschenk lassen sich die stones rechteverwerter nicht zweimal machen....
und haben verve wirklich buchstäblich nichts gelassen von dem kuchen...
gut das es da noch die text hälfte gibt...
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Re: Legalität kurzer Samples aus Spielfilmen

Beitrag von GoaSkin »

Naja... ich habe mich auf den Wikipedia-Artikel bezogen, in dem steht: http://de.wikipedia.org/wiki/Sampling_%28Musik%29

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Unter bestimmten Voraussetzungen zulässig soll das Verwenden von kurzen Samples anderer Autoren im deutschen Rechtsraum nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. November 2008[3] sein.[4] Zwar gebe es dem BGH zufolge keine zeitliche Grenze, ab der ein Stück eines Tonträgers nicht mehr vom „Tonträgerherstellerrecht“ geschützt sei,[3] es komme jedoch beim Sampling im vorliegenden Fall ein Recht zur freien Benutzung nach § 24 Abs. 1 UrhG in Frage, falls das neue Werk vom gesampelten einen so großen Abstand halte, dass es als selbständig anzusehen sei.[3] Eine solche freie Benutzung sei allerdings wiederum in zwei Fällen auszuschließen: Erstens wenn der Sampler befähigt und befugt sei, die gesampelten Töne selbst einzuspielen; zweitens nach § 24 Abs. 2 UrhG wenn es sich bei der erkennbar gesampelten und dem neuen Werk zugrunde gelegten Tonfolge um eine Melodie handele.[3] Zur genaueren Konkretisierung seiner Vorgaben auf den Fall hat der BGH den Rechtsstreit allerdings wieder an das OLG Hamburg als Berufungsgericht zurückverwiesen.[3][4] Am 17. August 2011 entschied das OLG Hamburg,[5] dass in diesem konkreten Fall die Verwendung des Samples nicht im Sinne der BGH-Rechtsprechung durch § 24 Abs. 1 UrhG erlaubt gewesen sei, da die verwendete Sequenz in gleichwertiger Weise durch Dritte hätte erneut hätte erzeugt werden können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG hat erneut die Revision zum BGH zugelassen, da es der höchstrichterlichen Klärung bedürfe, welcher Aufwand dem das Sample Verwendenden bei der eigenständigen Herstellung der verwendeten Sequenz zuzumuten sei, bevor er den älteren Tonträger nach § 24 Abs. 1 UrhG frei benutzen dürfe.[6] Die rechtliche Situation in Deutschland bleibt somit bis auf Weiteres in einem wichtigen Punkt offen.
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Re: Legalität kurzer Samples aus Spielfilmen

Beitrag von Steve Crown »

Na wenn es in Wikipedia steht...
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Re: Legalität kurzer Samples aus Spielfilmen

Beitrag von alexander »

lol. probiers doch einfach.

scherz beiseite. wenn du irgendwelche film samples, die erkennbar sind - und nicht so durch die digitale mangel gedreht sind dass es schon wurscht ist was du nimmst -verwendet werden und das stück wird halbwegs bekannt, bist du am a....

das wesentliche ist ja dass du das machen willst weil es cool ist irgendeine bekanntes schnipsel aus einem film wiederzuerkennen. und da liegt das problem: wenn mans wiedererkennt beruht der "coolness-faktor" deines songs zu einem teil auf einer fremden aufnahme. und ich wette mit dir was du willst dass dir das kein richter durchgehen lässt, egal was auf wikipedia steht.
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Re: Legalität kurzer Samples aus Spielfilmen

Beitrag von Stephan S »

Axel hat geschrieben:... soweit ich weiß, wurden sogar tantiemen fällig für die nutzung des kick-drum samples aus james browns sex machine und die nutzung eines stewart copeland snare samples...alles "zitate" nach deiner auslegung.
Eben nicht- siehe meinen Beitrag. Teloy hats ja auch noch mal erklärt.
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Re: Legalität kurzer Samples aus Spielfilmen

Beitrag von 4tuner »

So lange du die Aufnahmerechte nicht hast, braucht es dich auch nicht zu interessieren, wie lange du sampeln darfst!
nur wer sich ändert, bleibt sich treu (w.biermann)

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Re: Legalität kurzer Samples aus Spielfilmen

Beitrag von teloy »

...ne freundin von mir hat in einem ihrer veritablen hits, die nummer ist also ganz schön rumgekommen, einen grausamen kartoffel e tom break aus einer backstreetboys nummer......kommt drei mal im track vor und es gab nie ärger....
das gleiche gilt für ne bass line.....
da gibts nichts zu schützen...weder inhaltlich noch mechanisch...
inhaltlich ist es nicht von belang und mechanisch bleibt es unter besagter grenze....
und wer millionen gemacht hat, sollte sich nicht über einen einzelnen, geklauten schlag aufregen und versuchen da auch noch geld rauszuschlagen...

und eigendlich sollte jeder der sich nicht augenscheinlich einfach auf dem werk von anderen ausruht sondern wirklich eigenes erschafft auch mal was beleihen dürfen...

da finde ich, was ein karajan an einer mozart bearbeitung verdienen darf, um einiges schäbiger...
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