Gema Werkanmeldung

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Tom F
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Gema Werkanmeldung

Beitrag von Tom F »

Hallo Kollegen,
ich habe folgende Frage:

Ich bin nicht in der Gema und möchte mit einer weiteren Person einen Musikverlag als GmbH gründen und diesen bei der Gema anmelden.
Kann ich weiterhin alleine unter einer anderen/ weiteren Firmierung gemafreie Musik komponieren/ produzieren oder bin ich durch meine Tätigkeit im Gema gemeldeten Musikverlag zur Werkanmeldung meiner Kompositionen verpflichtet?
Falls ja, kennt jemand "Freistellungsmöglichkeiten" oder wie macht ihr das?

LG+ danke
Tom
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wonshu
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Re: Gema Werkanmeldung

Beitrag von wonshu »

Du mußt bei der GEMA anrufen.

Ich verstehe allerdings nicht genau, was der Vorteil sein soll? Oder geht es Dir darum, dass Du zwar einerseits GEMA-frei sein möchtest, andererseits aber doch den 40% Verleger Anteil mitnehmen möchtest, falls ein Werk irgendwo breit genutzt wird. In dem Fall verschenkst Du natürlich 60% der Dir zustehenden Einnahmen. Ist mir als GEMA Mitglied recht, das erhöht den Topf für die Sozialkasse und kommt so anderen Komponisten zugute.

Oder Beschreib mal genauer, worum es geht?

Best
Hans
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teloy
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Re: Gema Werkanmeldung

Beitrag von teloy »

...du kannst durchaus offizieller verleger sein und als komponist aber dennoch nicht bei der gema gemeldet sein....kein problem...das eine hat mit dem anderen nichts zu tun....du kannst sogar gemamitglied sein und dennoch gema freie musik schreiben...das ist zwar offiziell nicht möglich aber in der praxis nicht kontrollierbar, wenn du es denn wirklich darauf anlegst....
es ist dir in jedem fall anzuraten nicht nur als verleger mitglied zu werden....es gehen doch entschieden mehr türen auf als zu....und hin und wieder mal etwas als dein bruder oder deine freundin gema frei zu produzieren tut dem keinen abbruch....

allerdings ist das gründen eines verlages nicht mal eben gemacht....

...und gleich als gmbh!?....hmmm....ne gbr tuts da auch....

und schnell musst du dann jetzt sein.....neue verleger aufnahmeverfahren werden ende oktober bei der gema durchgesegnet.....dann dauerts wieder ein halbes jahr oder so bis man da einen stempel drunter kriegt....

mindestens zwei ausnotierte stücke hast du?
also druckfertig notierte stücke...?
zwei sind grundvorraussetzung....die weiteren werke müssen dann nur schlichte anmeldungen haben....ohne auf papier und in noten zu existieren...aber die beiden ersten müssen piekfein als drucksache vorliegen....

wenn das ein problem darstellt, habe ich einen kontakt für dich.....die machen sowas recht zügig und amtlich....knappe 200 euro pro normalem song....und kümmern sich gerne darüber hinaus auch für alle anderen belange was gema meldungen und allgemeines verlags prozedere angeht....

falls gewünscht....pm an mich.....
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Tom F
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Re: Gema Werkanmeldung

Beitrag von Tom F »

Hallo Hans und teloy,
danke für eure Antworten.

@Hans:
Ich komponiere überwiegend (Hintergrund-) Musik für Imagefilme, Dokus etc.
Vom Auftraggeber werden die fast immer gemafrei gewünscht, die Rechteübergabe wird dabei extra honoriert. Ob das nun schön ist oder nicht...(ist ein anderesThema), bei meinen Kunden läuft das nun mal so.
Mit meinem Bekannten möchte ich einen ( bei der Gema angemeldeten) Musikverlag gründen und "Fremdkompositionen" verlegen.
Letzteres Vorhaben sollte meine gemafreie Kompositionstätigkeit nicht tangieren.

Bei der Gema habe ich angerufen bevor ich hier postete. Ich hatte das Gefühl, dass der durchaus freundliche Mitarbeiter mein Anliegen innerhalb eines 15 minütigen Gesprächs nicht nachvollziehen konnte und anschließend meinte, "dass ich in jedem Fall alle meine Werke anmelden müsse."

@teloy
Danke für deine Infos!
GmbH macht in unserem Fall mehr Sinn, bzw. eine UG.
Da der Verlag erst ab Januar 2014 am Start sein soll, haben wir mit der Gemameldung bzw. bearbeitung noch etwas Zeit...

Was würde eigentlich schlimmstenfalls passieren, wenn ein Gemamitglied ein Stück komponiert und veröffentlicht, bei der Gema nicht meldet und die es dann spitzkriegen?

Müssen die Stücke zur Anmeldung wirklich in Notenform eingereicht werden, oder geht alternativ auch das Einreichen einer CD/ Produktion? Ausnotieren wäre kein Problem, aber mehr Zeitaufwand...

Danke+ entspannten Abend
Tom
Zuletzt geändert von Tom F am 25 Sep 2013 - 8:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Saxer
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Re: Gema Werkanmeldung

Beitrag von Saxer »

die noten von zwei titeln brauchst du nur für deine (verlags-)gema-anmeldung. das beweist sozusagen deine "fähigkeit" zur verlagstätigkeit :roll: alte gema-schule halt. die laufenden titel selber müssen dann später nur gemeldet werden.

theoretisch kann man aus der gema fliegen, wenn man trotz mitgliedschaft gemafreies material veröffentlicht. in der praxis ist das aber - meines wissens nach - nie passiert. die gema erfährt von deinen titeln ja überhaupt nur durch deine anmeldungen. solltest du plötzlich internationaler star mit einem gemafreien hit werden und damit die neugier der welt wecken und dann jemanden kennen, der dir böses will und einen detektiv bestellt, der dann auch erfolgreich akteneinsicht einklagt um nachforschungsanträge bei der gema zu stellen, kann das natürlich sofort rauskommen. - dem gegenüber stehen allerdings tausende von ordnungsgemäß angemeldeten titeln, bei der die gema-auszahlungen einfach verschlampt werden.
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Tom F
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Re: Gema Werkanmeldung

Beitrag von Tom F »

Hallo Saxer,
danke für Deine hilfreiche Antwort.
Dann ist damit klar, was zu tun ist.

Gruß
Tom
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teloy
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Re: Gema Werkanmeldung

Beitrag von teloy »

...du kannst im januar schon mal verlag aufs klingelschild schreiben...
aber ansonsten muss du das innerhalb der jährlichen antagsfristen machen....
ich kenne die regelmässigkeiten da nicht....da ich aber gerade auch einen verlag gründe, weiss ich von der aktuellen deadline im oktober...und das das das nur zwei drei mal im jahr möglich ist...

und ja, an druckfertiger abgabe von mindestens zwei ausnotierten songs kommst du nicht vorbei....und da reden wir nicht von handnotierten zetteln, sondern von druckfertig.....also so, das das aus einem lagerfeuersongbuch oder anderweitigem druckerzeugnis heraus sofort allgemeingültig nachspielbar ist und verlegbar ist....
denn das war mal ein grosses business und trennt bis heute die spreu vom weizen....das mag einem nicht passen, ich wüsste jetzt aber auch keine andere option die da greifen könnte....das ist schon in ordnung so.....

und stellt sicher, das nicht jeder humpa dumpa duff duff teeni der mit seiner ersten teschno nummer in unbewusstem zufalls e minor angedackelt kommen kann...

ansonsten wie saxer auch nomma sagt.....klar wird dir der gema mitarbeiter immer zur anmeldung raten....und recht hat er....aber wo kein kläger, da auch keine verurteilung....
gerade wenn musikverlegen nun ein "job" wird, kannst du gut und gern auch selbst als urheber mitgleid sein und dennoch hier und da ein stück unter den tisch fallen lassen und im seltenen falle einer nachfrage einfach jemand anderes, themenfernes benennen, für den es eh nie in frage kommt.....pöh.

aber grundsätzlich solltest du deinem kunden mal vorrechnen, das es ihn nicht wirklich billiger kommt, wenn er gemafrei fahren will....zumindest wenn du nicht ein vollidiot bist und dich völlig unter preis verkaufst....

grosses gegenargument bei gemafreier musik ist.....die musik hat der kunde nie exclusiv....bei gemafrei darf jeder bei....nech....exclusiv rechte kannst du nur einräumen, wenn es auch rechtsschutz dafür gibt...und wenn der erste kunde seine gemafreie mucke für handtücher auch bei klopapier wiederfindet, wird er vielleicht doch seriös und hats begriffen...

und ja, wenn du nicht hinterher bist, fällt gerne selbst auch mal die volle auswertung eines gemeldeten stückes einfach durch das raster wenn es nicht gerade die öffentlichrechtlichen sind die davon gebrauch gemacht haben....aber selbst bei denen kann die dritte wiederholung von sendebeitrag xy mal vergessen werden....

halten wir uns immer vor augen, das dann das geld ja trotzdem fliesst, aber halt woanders ankommt....was nicht verifizierbar ist, landet im grossen topf ohne namen....und von diesem topf essen wieder nur die üblichen verdächtigen in gunst eines fragwürdigen verteilungsschlüssels der den normalsterblichen musiker erstmal aussen vor lässt....jeden cent den du nicht für dich geltend machst, bekommen die jackson erben, die alten, grossen verlagsgutsherren und der vielgerühmte bohlen....blah.

tatsächlich ist der einzige weg da raus die gründung eines verlags und die hoffnung irgendwann drei jahre hintereinander mehr als 30 000 euro auszahlungsumsatz zu generieren und dann berechtigt zu sein auch vom grossen topf ohne namen was abzubekommen...
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Tom F
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Re: Gema Werkanmeldung

Beitrag von Tom F »

Hey teloy,
stimme Dir 100%ig zu.

Danke für Deine Zeilen+ Gruß
Tom
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wonshu
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Re: Gema Werkanmeldung

Beitrag von wonshu »

Wenn ich den Leuten bei Imagefilmen vorrechne, was die Lizensierung bei der GEMA kostet, bekomme ich Tränen in die Augen und die sind immer überrascht. Das ist immer sehr sehr billig. Meist so um die € 70 bis € 120 Euro rum, je nach Nutzung. Ich sag dann immer: "Streiten wir uns jetzt um die paar Euro?" und das Thema ist durch.

Der einzige Bereich, in dem es unkalkulierbar war und deshalb so eingefordert wurde, war online. Den kann man einzlen rausnehmen.

Aber zu 2013 wurden auch hier Tarife gefunden, die zwar ein bisschen teuer sind, aber absolut Sinn machen und der Lizensierung, die ich mit meinen Imagefilmkunden abmache ziemlich genau entsprechen. Schau sie Dir mal an!

Best,
Hans
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Re: Gema Werkanmeldung

Beitrag von Tom F »

Hallo Hans,
werde mir die Tarife mal anschauen.

Danke+ Gruß
Tom
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