Überlieferte Melodie/Text verwenden - rechtl. OK?
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- Eroberer
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Überlieferte Melodie/Text verwenden - rechtl. OK?
Zum Teil kann ich die frage ja schon selbst beantworten. Wenn ich z.B "Alle meine Entchen" im Schlager-Style veröffentliche, denke ich nicht dass es Probleme geben wird.
Was wäre aber, wenn vor 10 Jahren Jürgen Drews das Lied schonmal schlagermäßig verwurstet hat und ich nun Grundelemente des Arrangements für eine neue Version von "Alle meine Entchen" aufgreifen würde.
Wobei die besagten "Grundelemente" bei Schlagern ja überall ziemlich gleich sind und ein Herr Drews (um bei dem Beispiel zu bleiben) das Rad sicher nicht mehr neu erfindet.
Ist die neue Version von "Alle meine Entchen" dann eigenständig oder könnte Jürgen Drews mir ein Plagiat vorwerfen, weil ich mich ja an seinen Stil anlehne (wie so viele andere auch)?
Oder wäre meine Version gar eine Cover Version und ich müsste Jürgen Drews bei der VÖ nennen?
Kann mir jemand helfen? :)
Was wäre aber, wenn vor 10 Jahren Jürgen Drews das Lied schonmal schlagermäßig verwurstet hat und ich nun Grundelemente des Arrangements für eine neue Version von "Alle meine Entchen" aufgreifen würde.
Wobei die besagten "Grundelemente" bei Schlagern ja überall ziemlich gleich sind und ein Herr Drews (um bei dem Beispiel zu bleiben) das Rad sicher nicht mehr neu erfindet.
Ist die neue Version von "Alle meine Entchen" dann eigenständig oder könnte Jürgen Drews mir ein Plagiat vorwerfen, weil ich mich ja an seinen Stil anlehne (wie so viele andere auch)?
Oder wäre meine Version gar eine Cover Version und ich müsste Jürgen Drews bei der VÖ nennen?
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Re: Überlieferte Melodie/Text verwenden - rechtl. OK?
die rechte liegen beim komponisten. wenn der nicht mehr ermittelbar oder seit über 90 jahren tot ist, ist das werk frei.
allerdings liegen die bearbeitungs-rechte beim bearbeiter (arrangeur). bei einem besonderen arrangement eines traditionals stehen dem bearbeiter seine anteile zu. im schlimmsten fall meldet sich dann jürgen drews oder sein arrangeur und will seinen gema-anteil. soll damit aber ein werbetitel, medley oder neuer text verbunden werden, muss der bearbeiter seine zustimmung geben.
bei einem einfachen schlager-arrangement ist es aber fraglich, ob die schöpfungshöhe für eine bearbeitung erreicht ist. und auch im schlagerbereich kann man sehr unterschiedlich arrangieren. im zweifelsfall sollte deine version keine charakteristischen elemente (gitarren-riffs etc) der drews-version enthalten, die im traditional noch nicht enthalten waren.
allerdings liegen die bearbeitungs-rechte beim bearbeiter (arrangeur). bei einem besonderen arrangement eines traditionals stehen dem bearbeiter seine anteile zu. im schlimmsten fall meldet sich dann jürgen drews oder sein arrangeur und will seinen gema-anteil. soll damit aber ein werbetitel, medley oder neuer text verbunden werden, muss der bearbeiter seine zustimmung geben.
bei einem einfachen schlager-arrangement ist es aber fraglich, ob die schöpfungshöhe für eine bearbeitung erreicht ist. und auch im schlagerbereich kann man sehr unterschiedlich arrangieren. im zweifelsfall sollte deine version keine charakteristischen elemente (gitarren-riffs etc) der drews-version enthalten, die im traditional noch nicht enthalten waren.
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Re: Überlieferte Melodie/Text verwenden - rechtl. OK?
OK, das hilft mir. Danke!! ilike :D
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Re: Überlieferte Melodie/Text verwenden - rechtl. OK?
echt? ich kann also z.b. goethes gedichte einfach als songtext verwenden?Saxer hat geschrieben:die rechte liegen beim komponisten. wenn der ... seit über 90 jahren tot ist, ist das werk frei.
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Re: Überlieferte Melodie/Text verwenden - rechtl. OK?
jacruelty hat geschrieben:echt? ich kann also z.b. goethes gedichte einfach als songtext verwenden?Saxer hat geschrieben:die rechte liegen beim komponisten. wenn der ... seit über 90 jahren tot ist, ist das werk frei.
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Re: Überlieferte Melodie/Text verwenden - rechtl. OK?
Das wäre in Anbetracht vieler aktueller Lyrics sogar durchaus wünschenswert. ;-)
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Re: Überlieferte Melodie/Text verwenden - rechtl. OK?
Wo ist der like button??Steve Crown hat geschrieben:Das wäre in Anbetracht vieler aktueller Lyrics sogar durchaus wünschenswert. ;-)
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Re: Überlieferte Melodie/Text verwenden - rechtl. OK?
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Re: Überlieferte Melodie/Text verwenden - rechtl. OK?
Den Song den ich meinte heißt "Ene mene dotz, die Oma macht’n Fotz!". Fast so schön wie Goethe....
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